MWST-Abrechnung - Formular

Ich bin gerade am erstellen der mwst Abrechnung. nun ist mir nicht ganz klar betreffend dem Eigenbedarf.

unter entgeld muss ich den kompletten Umsatz inkl dem eigenverbrauch angeben und unter punkt 420 abziehen?

oder verstehe ich dies falsch?

Hoi Silvio

Hast Du keine Software, z.B. Banana? Die zeigt Dir das von ganz allein…

Gruess Hanspeter

Hallo Silvio

In MWST-Info 15 Abrechnung und Steuerentrichtung ist Ziffer für Ziffer alles erklärt. Wer die MWST-Abrechnung von Hand machen will, sollte sich da schon ein bisschen einlesen (oder sonst outsourcen).

Ziffer 420 sind „Vorsteuerkürzungen: Nicht-Entgelte wie Subventionen, Tourismusabgaben“. Mit Eigenbedarf oder Privatanteilen hat das nichts zu tun.

Viel Glück!

Gruss Bruno

nein habe ich nicht. noch nicht. mach es mom noch im Excel.

Danke für den Link.

Wenn ich dies nun richtig verstehe, muss ich wie folgt ausfüllen.

Hier ein Beispiel

Pos. 200
Totaler Umsatz 300’000 in rechnung gestellte inkl. MwSt.
'+ 3 * 540 Eigenbedarf (Hotel und Restauran) für eine Person im Quartal
Total 305403

Pos. 302
Leistung 205’403 - Steuer 14’682.26

Pos. 342
Leistung 100000 - Steuer 3’567.98

Pos. 399
Total geschuldete Steuer 18’250.25

Pos. 400
Vorsteuer auf Material- und Dienstleistungsaufwand
1000.00

Pos. 405
Vorsteuer auf Investitionen und übrigem Betriebsaufwand
700.00

Pos. 479
Total Vorsteuer Ziffer 400 bis 420
-1700

Pos. 500
Zu bezahlender Betrag
16’550.25

Macht dies nun mehr Sinn?

Hallo Silvio

Abgesehen vom Zahlendreher beim Eigenbedarf (5’403 oder doch 3x 540 = 1’620 ?) sieht das für mich sehr plausibel aus. Das heisst, wenn es sich beim Nutzer des Eigenbedarfs um einen Lohnausweisempfänger handelt (Inhaber AG/GmbH, Angestellter).

Für den Inhaber einer Einzelfirma findet man in der MWST-Branchen-Info 08 Gastronomie: Die pauschalen CHF 540 pro Monat für die Verpflegung des Inhabers werden nicht im Umsatz deklariert (weil die Leistung nicht im Lohnausweis erscheint, siehe MI08), sondern als Vorsteuerkorrektur in Ziffer 415 „gemischte Verwendung, Eigenverbrauch“ eingetragen. 2/3 von den CHF 540 können zum reduzierten Satz und 1/3 zum Normalsatz abgerechnet werden! Also CHF 360 zu 2.5% und CHF 180 zu 7.7% pro Monat gibt im Quartal eine Vorsteuerkorrektur von CHF 64.95 in Ziffer 415. Ist schon günstiger als die 7.7% bei 3x CHF 540 = CHF 115.82.

Es kommt also immer drauf an…

Gruss Bruno

Hallo Bruno

Besten Dank, ja es handelt sich um eine GmbH.
Stimmt, der dumme Zahlendreher.