MwSt Abrechnung Saldosteuersatz, vereinnahmte Methode

Guten Tag,
Wir haben eine Gartenbau GmbH und sind MwSt pflichtig. Nun meine Frage… Haben seit letztem Jahr die MwSt Abrechnung auf die Saldosteuersatz Abrechnung geändert und nach vereinnahmter Methode. Im 2024 hat ja die Mwst geändert und so auch unser Saldosteuersatz von 4.3 auf 4.5% .
Wir haben noch Rechnungen im 2023 verschickt und der Kunde hat sie im 2024 bezahlt. Muss man bei der MwSt Abrechnung nun die Zahlungen mit den alten MwSt Sätzen noch auf dem Formular separat aufführen zum Satz von 4.3% oder einfach alle Einnahmen zu 4.5%…?
herzlichen dank.
Liebe Grüsse

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es muss aber auch der alte Satz auf der Rechnung sein…

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