Eine Einzelfirma welche Beratungsleistungen anbietet wird vermutlich im 2023 gut über 100kCHF Umsatz machen (Schätzung). Da es sich dabei aber nur um eine Schätzung handelt bin ich unsicher betr. Anmeldung MwSt…
Bei vereinbart, kann ich dann Rechnungen welche nach der Anmeldung bezahlt werden die Vorsteuer noch abziehen oder gilt das Rechnungsdatum da vereinbart?
Noch nicht aber diesen oder nächsten Monat.
Darum meine Frage, kann ich für eine Rg z.B. datiert im Februar, bezahlt im März die Vorsteuer geltend machen (Annahme MwSt-Pflicht per 1.3.)?
Ganz klar - anmelden.
Die Vorteile einer MwSt - Anmeldung überwiegen: zwar muss MwSt bezahlt werden, kann aber bei Investitionen auch abgezogen werden. Auch der Eindruck nach „Aussen“ ohne MwSt ist einfach suboptimal.
Klar gibt es Ausnahmen: wenn jemand einfach ein, zweimal im Jahr etwas mit Beratung „dazuverdient“ brauchts keine Anmeldung. Wenn aber ein Geschäft regelmässig und mit einer gewissen Ernsthaftigkeit betrieben wird → anmelden.