MWST bei Bezugssteuer

Wenn man Bezugssteuerpflichtig ist, ist man dann auch MWST Pflichtig, bzw. muss ich dann meine Rechnungen mit MWST versehen und eine MWST Abrechnung erstellen?
Ich vertreibe eine Cloudsoftware vom Ausland und vertreibe diese in der Schweiz.

Die MWSt-Pflicht und die Bezugssteuerpflicht sind separat geregelt.

Falls Ihr Umsatz weniger als CHF 100’000 beträgt, sind Sie grundsätzlich nicht MWST-pflichtig. Also kommt auf den Rechnungen auch keine MWST hinzu.

Zur Bezugssteuer:

Falls der inländische Leistungsempfänger bereits im MWST-Register eingetragen ist, muss er alle Leistungen, die der Bezugssteuer unterliegen, in der MWSt-Abrechnung deklarieren. Er kann diese aber in diesem Falle wieder als Vorsteuerabzug geltend machen, was einem Nullsummenspiel entspricht (nur bei effektiver Abrechnungsmethode). Bei Abrechnung nach Saldosteuersatz hingegen, muss er die Bezugssteuer voll abrechnen (zu 8%), kann aber keinen Vorsteuerabzug geltend machen.

Falls der Leistungsempfänger hingegen nicht MWSt-pflichtig ist, besteht für die Leistung, die der Bezugssteuer unterliegt, eine Wertlimite von CHF 10‘000 pro Kalenderjahr. Wird die Limite von CHF 10‘000 überschritten, so muss er sich innert 60 Tagen nach Ablauf des Kalenderjahrs bei der ESTV melden und der Bezugssteuer nachkommen. Er ist in diesem Falle nur für die Bezugssteuer pflichtig.
Die Wertlimite von CHF 10‘000 gilt nicht als Freigrenze. Wird dieser Betrag überschritten, ist der volle Betrag bezugssteuerpflichtig.

Die Voraussetzungen bezüglich Bezugssteuer sind in MWSTG Art.45 ff. sowie MWSTV Art. 109 – 111 i.V.m. MWSTG Art. 10 geregelt.

Hat mich sehr gegolden. Super Danke!