MWST Code - Interpretation von Material & Dienstleistungen

Bei vielen Buchhaltungsprogrammen ist der regluläre MWST Code für Material & Dienstleistungen 111, der für Investitionen & übriger Betriebsaufwand 121.
Frage nun zu „Material“: wie wird das interpretiert, respektive gilt das nur wenn das Material noch selber weiterverarbeitet wird? Was ist wenn ich verschiedene Teile kauf, diese durch uns zusammengesetzt werden und dann als grosses Ganzes verkauft werden. Fällt das unter Material mit Code 111 oder unter Investitionen?
Dienstleistungen ist klar.
Bei übriger Betriebsaufwand wohl alles, das nicht ins Produkt (das grosse Ganze :-)) reinkommt.

Danke im Voraus.

Hallo sibu

Ist in meiner Welt einfach zu definieren: Alles, was zu 100% in Deinem Betrieb genutzt wird oder bleibt (Benzin, eine Maschine, ein Möbel etc.) ist Investitions und Betriebsaufwand.

Alles andere ist Material- und Warenaufwand.

Gruess Hanspeter

Hallo Hanspeter - vielen Dank für diese klare Formulierung! Das hilft!
Obwohl ich dachte, Dienstleistungen sind klar, finde ich das nun doch verwirrend: ist im Code 111 zusammen mit Material (Material & Dienstleistungen) genannt. Dienstleistungen die wir beziehen bleiben ja auch im Betrieb und müssten somit zum Code 121 Investitions & übriger Betriebsaufwand abegerechnet werden.
Wie siehst du das mit den Dienstleistungen?

Hallo,

Grundsätzlich gilt:

Buchungen Kontenklasse 4 = Vorsteuer auf Material- und Dienstleistungsaufwand*

Restliche Kontenklassen (i.d.R. 1, 5, 6) = Vorsteuer auf Investitionen und Betriebsaufwand

*Dienstleistungsaufwand: Diese Arte von Dienstleistungen beziehen sich auf jene der Kontenklasse 4, bspw. Kto. „4400 Aufwand für bezogene Dienstleistungen“.

Grüsse
Salvi

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Danke, das hilft mir auch.

Es ist aber richtig, dass es nicht schwerwiegend ist, wenn die Vorsteuer mal mit «Material- und Dienstleistungsaufwand» statt «Investitionen und Betriebsaufwand» verbucht wird oder umgekehrt, bei gleichem MwSt-Satz?

Danke
Yves

ich glaube ich habe es nun verstanden was Sie wissen wollen

a) Verkauf an Kunden → Materialauwand

b) Eigenbedarf wäre Investition od. ggf. übrig. BA

Hallo Yves, nein sollte kein Problem sein, wenn es mal versehentlich vorkommt, da es ja keine finanzielle Auswirkung hat. Es kann höchstens sein (bei wesentlichen Beträgen), dass man eine Rückfrage bekommt.

Vielen Dank! Das hilft.