Ich bezahle als Einzelunternehmen MwSt. Demnächst werde ich im Teilpensum bei einer Firma angestellt. Ich habe mit der Geschäftsleitung ausgemacht, dass ich mein gebrauchtes MacBook dort weiterverwende und der Firma verkaufe. Muss ich bei dieser Rechnung jetzt Mehrwertsteuer draufpacken oder verrechne ich einfach den ausgemachten Betrag?
Ich gehe davon aus, dass der Laptop nicht in deinem Privatvermögen, sondern im Geschäftsvermögen der MWST-pflichtigen EF ist. → In diesem Fall musst du die MWST abliefern.
Ob du den Betrag „obendrauf packst“ oder ob sich der vereinbarte Preis bereits inkl. MWST versteht, ist reine Verhandlungssache zwischen dir und dem Käufer. Mit der MWST selbst, oder sonstigen gesetzlichen Vorgaben, hat das nichts zu tun.
Da du als Einzelunternehmen mehrwertsteuerpflichtig bist, solltest du beim Verkauf des gebrauchten Laptops an die AG auf der Rechnung die MwSt ausweisen und verrechnen, auch wenn es sich um ein gebrauchtes Gerät handelt. Es handelt sich um eine Lieferung im Rahmen deiner unternehmerischen Tätigkeit.