MwSt Grenze knapp erreicht - was dann?

Guten Tag

Ich bin seblbständig als Einzelunternehmen und war bisher nicht MwSt pflichtig. Dieses Jahr würde ich knapp über die 100’000 Umsatz kommen, wenn ich alle offenen Leistungen abrechnen würde. Was passiert genau, wenn ich die 100’000 überschreiten würde? Müsste ich das schon vorgängig anmelden und dann auf alle Leistungen des 2022 MwSt zahlen?

Besten Dank

Wie hoch war Umsatz vom 1.1 bis 31.3.22?

Und was sind offene Leistungen ganz genau?

je nach Ihrer Antwort werden Sie am 1.4.22 oder 1.1.23 pflichtig

Vielen Dank für schnelle Ihre Antwort! Der Umsatz vom 01.01.22 - 31.03.22 war 21’000.-

Die offenen Leistungen sind von bestehenden Kunden die Arbeiten, die ich von heute an bis am 31.12.22 machen werde. Normalerweise rechne ich diese am 15. des Monats ab. Wenn ich die Leistungen vom 16.11 - 15.12 am 15.12. verrechnen würde, würde ich die 100’000 überschreiten. Je nach dem würde ich diese erst im Januar verrechnen.

1.1.23 weil nach 3 Mt noch nicht hochgerechnrt 100’ (erst 84000)

Praktikertipp alles was dieses Jahr kommt ist noch befreit, wenn dann am 1.1 eingeht, dann wirds pflichtig!

ok, vielen herzlichen Dank und einen schönen Tag wünsche ich Ihnen!

Früher war es so (zumindest hatte ich das damals in der Ausbildung so gelernt), dass man erst MWST-pflichtig wird, wenn man in 2 aufeinanderfolgenden Jahren die Umsatzgrenze von 100’000 CHF knackte.

Da ich dazu keinerlei Informationen mehr finden kann, gehe ich davon aus, dass diese Spezialregelung nicht mehr existiert.

Heute scheint es so zu sein, dass wenn „absehbar wird“, dass man die 100’000 Umsatz knackt (entweder nach Hochrechnung, weil man z.B. innert 3 Monaten schon mehr als 25’000 gemacht hat und daher absehbar wird, dass man Ende Jahr die 100’000 knackt oder aber spätestens bei der Abrechnung der Umsätze) dann hat man 30 Tage Zeit um bei der ESTV die MWST-Steuerpflicht online anzumelden.

Bezüglich der Evaluation der Steuerpflicht durch „Hochrechnung“ wie oben erwähnt, kannst du die Infos von Michel Keck berücksichtigen. Diese sind meines Erachtens so zu 100% korrekt.

Heisst in deinem Fall eine MWST-Pflicht ab 01.01.2023.