MWST-korrekt verbuchen

Ich habe eine Rechnung über 508.80 davon sind 470.98 mit 2.6% MwSt. und 37.82 mit 8.1% MwSt. das ist soweit klar und kann ohne Probleme verbucht werden. Es wird aber ein Gutschein verwendet und der Kunde zahlt Total inkl. MwSt. 408.80 Muss ich jetzt die Mwst vom Gutschein Anteilsmässig aufteilen?

Warenaufwand / Kreditoren 508.80
MWST 2.6 / Warenaufwand 11.94
MWST 8.1 / Warenaufwand 2.83
Kreditoren / Warenaufwand 100.00
Warenaufwand / MWST 2.6 0.90
Warenaufwand / MWST 8.1 0.07
Kreditoren / Bank 408.80

stimmt das?

Hoi Pesche

Das kommt drauf an, für was der Gutschein verwendet wird. Ist er einfach da, um den Gesamtbetrag zu reduzieren, nimm einfach den üblichen Steuersatz.

Gruess hampi52

Hallo

Nein – der Gutschein reduziert das Entgelt, die MWST muss anteilig korrigiert werden.
Du musst die MWST anteilsmässig aufteilen, weil der Gutschein den steuerbaren Umsatz mindert. Ein Gutschein (Preisnachlass) nach Leistungserbringung reduziert das Entgelt inkl. MWST. Die ursprünglich ausgewiesene MWST ist daher zu hoch und muss pro MWST-Satz proportional korrigiert werden.

Bruttorechnung: CHF 508.80

davon CHF 470.98 @ 2.6%

davon CHF 37.82 @ 8.1%

Gutschein: CHF 100.00

Zahlung Kunde: CHF 408.80

Proportionsfaktor = 100 / 508.80 ≈ 19.65%

MWST-Korrektur

2.6%-Anteil: 11.94 × 19.65% ≈ CHF 2.35

8.1%-Anteil: 2.83 × 19.65% ≈ CHF 0.56

Diese Beträge sind die zu korrigierende (zu viel verbuchte) MWST.

Saubere Buchung (empfohlen)

  1. Ursprüngliche Rechnung

Warenaufwand 508.80

an Kreditoren 508.80

MWST Vorsteuer 2.6% 11.94

MWST Vorsteuer 8.1% 2.83

an Warenaufwand 14.77

  1. Gutschein (Entgeltminderung inkl. MWST)

Kreditoren 100.00

an Warenaufwand 97.09

an MWST Vorsteuer 2.6% 2.35

an MWST Vorsteuer 8.1% 0.56

  1. Zahlung

Kreditoren 408.80

an Bank 408.80

Herzlichen Dank, dann war ich vom Prinzip her auf dem richtigen Weg.:grinning_face:

Hallo!

Ich mache Gutschriften meistens anteilig nach den MwSt-Sätzen der Originalrechnung. Also man schaut, wie viel Prozent jeder Satz vom Nettobetrag ausmacht und wendet das auf die Gutschrift an. So bleibt alles sauber und die abziehbare MwSt passt. Spart Ärger, falls irgendwann mal das Finanzamt reinschaut.