Hallo zusammen
Die Kreditkartenabrechnung samt allen Belegen wird bei uns in einer Sammelbuchung (diverse Aufwandskonten / Kreditkartenkonto) mit dem Datum verbucht, an dem die Kreditkarte von der Bank belastet wird. Da die MWST nach der effektiven vereinnahmten Methode abgerechnet wird, stellt sich die Frage, ob die Denkweise korrekt ist, dass die Gesellschaft die Aufwände aus MWST-Sicht erst mit der Belastung der Kreditkartenabrechnung bezahlt. Oder ist aus MWST-Sicht das Datum der jeweiligen Ausgabe (Kartenzahlung) massgebend?
Falls Letzteres zutrifft, müssten die Kreditkartenabrechnungen bei Quartalswechsel für die MWST-Abrechnung strikt nach Transaktionsdatum abgegrenzt werden, wenn z.B. auf der September-Abrechnung auch Oktober-Transaktionen enthalten sind. Wie geht man hier korrekt vor?
Wie sieht es bei der vereinbarten Methode aus?
Danke vielmals.