Mwst nach vereinnahmten Entgelten & Kreditkartenumsätze

Guten Tag,
ich führe ein Hostel und rechne die MwSt. nach ‘vereinnahmten Entgelten’ ab. Gemäss ESTV muss ich die MwSt dann abführen, wenn ich die Zahlung einnehme.

Viele Gäste zahlen mit Kreditkarte, was ich bei Check-Out Datum bisher mit ‘Durchlaufkonto Visa / Ertrag Beherbergung’ gebucht habe. Von Aduno kriege ich 1 Mal pro Woche die Überweisung (abzüglich KK Kommission) auf mein Postkonto gutgeschrieben. Ich habe somit die Buchung ‘Post/Durchlaufkonto Visa’ und ‘Aufwand KK Kommission/Post’ gebucht.

Nun ist mir nicht klar wie ich die 3.8% Mwst abführe, da ich es ja gemäss ESTV am Tag der Gutschrift (also dann wann Aduno mir das Geld überweist) verbuchen bzw. abführen muss. Nun kann ich ja nicht auf das Zahlungskonto ‘Post’ die 3.8% Mwst hinterlegen. Wenn ich es aber auf das Ertragskonto Beherbergung mache, stimmt es vom Datum nicht mit dem überein, wenn ich das Geld tatsächlich einnehme.

Für Eure Hilfe bin ich sehr dankbar.

Fabian Brändli
Budget Hostel Zurich

Lieber Fabian

Ich denke, dass die vereinnahmte Methode in Deinem Fall nicht optimal ist. Ich würde Dir raten, auf die Methode nach vereinbarten Entgelten zu wechseln:

  1. Mit der vereinnahmten Methode hat man teilweise den Vorteil, dass der Bemessungsstichtag für die Abrechnung der MWST beim Zahlungseingang ist. Gerade wenn man Rechnungen schreibt, welche die Kunden erst nach einer Frist bezahlen, dann kann dies von Vorteil sein. Du hast Barzahlungen und akzeptierst Kreditkarten. Der Bemessungszeitpunkt ist damit entweder mit oder kurz nach der Transaktion beim Zahlungseingang. Somit gewinnst Du bei der Abrechnung nach vereinnahmten Entgelten nichts.
  2. Die Vorsteuer hingegen kannst du mit der Abrechnung nach vereinnahmten Entgelten erst dann in Abzug bringen, wenn Du diese bezahlt hast. Würdest Du nach vereinbarten Entgelten abrechnen, wäre dieser Zeitpunkt schon vorher.

Wenn Du eine Buchhaltungssoftware mit Nebenbüchern hast, dann würde ich Dir also empfehlen, auf Abrechnung nach vereinbarten Entgelten umzustellen.

Wenn Du das nicht machen willst, dann sähe ich die folgenden Möglichkeiten:

  • Du buchst den Kreditkartenumsatz vereinbart ein. Als Gegenkonto verwendest Du ein Durchlaufkonto. Beim Zahlungseingang buchst Du erneut auf das Durchlaufkonto. Das ist mit der vereinnahmten Methode zwar nicht im Einklang. Die Steuerbehörden werden aber nichts dagegen haben, wenn Du die MWST früher abführst.
  • Du buchst das Ertragskonto Beherbergung erst dann, wenn der Zahlungseingang erfolgt.

Viele Grüsse
Bookie

1 „Gefällt mir“

Hallo Bookie,
besten Dank für die schnelle Antwort.

Ich kaufe eigentlich nichts mit grosser Vorsteuer ein, somit ist dies kein Problem, wenn ich die Vorsteuer in Abzug bringe, wenn ich sie tatsächlich bezahle.
Wolltest Du bei Punkt 2 evtl ein Mal ‘vereinbart’ schreiben? sonst macht Deine Erklärung für mich keinen Sinn.

Dein Vorschlag am Schluss hätte ich vorgesehen, es bleibt jedoch eine Frage:

Wo bzw wann führe ich die Mwst. ab?

Bsp:

Zahlung beim Check-out des Hotelgast via KK Visa: Buchung - Durchlaufkonto Visa / Ertrag Beherberung
Zahlungseingang von Aduno: Post / Durchlaufkonto Visa
Verbuchung KK Kommission: Aufwand KK Kommission / Durchlaufkonto Visa

Wo sag ich dem Programm (ich verwende ‘CashCtrl’), die 3.8% Mwst abzuführen? beim Zahlungseingang aufs Postkonto geht’s nicht gut, da ich beim Zahlungskonto keine fixe Mwst hinterlegen kann. Sonst wird selbst bei einer Einzahlung (Post/Kasse wenn Bar bezahlt wird) die Mwst. abgeführt.

Besten Dank für die Hilfe

Fabian

Lieber Fabian

Danke für den Hinweis vereinnahmt -> vereinbart. Ich habe den Fehler korrigiert.

CashCtrl kenne ich leider nicht.

Dein Beispiel würde in diesem Fall bedeuten, dass die MWST zum vereinbarten Zeitpunkt abgeführt würde. Siehe in diesem Fall meinen 1. Bullet Point.

Korrekterweise (mein Bullet Point 2) würdest Du den Ertrag erst dann buchen, wenn das Geld auf dem Konto ist. In diesem Fall wären die Buchungssätze:

Datum des Zahlungseingangs:
Post / Ertrag Beherbergung
Aufwand KK Kommission / Ertrag Beherbergung

Damit würden auch die 3.8% gebucht.

Ev. gäbe es noch eine bessere Methode, bei welcher Du ein Ertrags Kreditkarten Durchlaufkonto als Umsatzkonto eröffnest. Dann wären die Buchungen - nachdem Du die gesamten Tagesumsätze inkl. Kreditkarte eingebucht hast - wie folgt:

  1. Ertrag Beherbergung / Durchlaufkonto Visa (Der Ertrag wird wieder gemindert)
  2. Post / Durchlaufkonto Visa
  3. Aufwand KK Kommission / Durchlaufkonto Visa

D.h. der Ertrag zum Zeitpunkt des Umsatzes würde unter Berücksichtigung der MWST vermindert. Dann würde er erneut gebucht, wenn die Zahlung reinkommt. Vielleicht wäre das ein Trick, um den Mangel von CashCtrl zu umgehen.

Viele Grüsse
Bookie