MWST Pauschalabrechnung

° Die GmbH rechnet die MWST mit einem Pauschalsatz ab.
° Wie bucht Ihr das? Bucht Ihr den Ertrag direkt mit dem Pauschalsatz.
° Oder bucht Ihr zuerst mit dem Normalsatz und rechnet dann bei der MWST-Abrechnung mit dem
Pauschalsatz. Und wohin bucht Ihr dann die Differenz auf dem MWST-Umsatzkonto?

Sali Ueli

Du machst Da ein Durenand. Saldosatz - z.B. 5.9% heisst, dass Du dem Kunden 7.7% fakturierst, jedoch vom Gesamtbetrag nur 5.9% abliefern musst. Mit dem rest kompeniserst Du die Vorsteuer.
Wenn Du das freihändig machst, erklärt Dir sogar die ESTV, wie das geht.

https://www.gate.estv.admin.ch/mwst-webpublikationen/public/pages/taxInfos/cipherDisplay.xhtml?publicationId=1002536&componentId=1002606

Also, Du nimmst Ende der Periode Deinen steuerbaren Umsatz und multiplizierst ihn (im Beispiel) mit 0.059 (eben 5.9%). Jetzt bekommst Du den abzuliefernden MwSt- Betrag.
Den buchst Du per Ende Semester auf 2201 (2200 an 2202) und wenn Du dann zahlst buchst Du 2201 an 10xx.

Das hat den Vorteil, dass Du auf 2200 immer nur die Steuer der gerade laufenden Periode hast.
Und ja - ich gehe davon aus, dass Du nach vereinnahmten Entgelten abrechnest. Sonst musst Du Ende Semester auch die Debitoren zum Umsatz rechnen.

Ich weiss nicht, wie Du das machst. Falls du es mit Banana machst, hast Du definitiv die einfachste Art und Weise…

Gruess vom Zürisee.

Hanspeter
www.meisterbuchhalter.ch

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Salü Hanspeter
Vielen Dank für Deine Antwort. Ich weiss, dass ich gegenüber dem Kunden 7.6% berechnen muss. Da ich den Ertrag erst bei der Zahlung verbuche, wäre es ja auch möglich direkt mit dem Pauschalsatz zu buchen. So habe ich immer direkt den Betrag, den ich an die MWST abzuliefern habe. Aber der Nettoumsatz stimmt dann halt nicht ganz genau.
Also ich buche weiterhin so wie Du es beschrieben hast.
Wo soll ich die Differenz vom effektiver MWST und dem Pauschalsatz ausbuchen? Irgendwo auf einem Konto bei den Kreditoren?
Danke Dir. Und besten Gruss Ueli

Hallo Ueli

Aus Hanspeters Link: Bei Abrechnung nach der Saldo- oder Pauschalsteuersatzmethode wird die MWST anhand des Bruttoumsatzes berechnet. Die geschuldete Umsatzsteuer muss daher in einer zusätzlichen Buchung erfasst werden. Wegen der Umsatzabstimmung und des Grundsatzes des Verrechnungsverbotes empfiehlt es sich, die abzuführende MWST spätestens am Ende der Abrechnungsperiode separat zu erfassen.

Fazit, wenn man die Vereinfachung, die die SSS-/PSS-Methode bringt, nutzen will:

  1. Standard MWST-Automatik der Software ausschalten
  2. Alles brutto verbuchen (inkl. MWST), falls mehrere SSS/PSS zugeteilt sind, jeden Satz auf ein separates Ertragskonto buchen (Stichwort Bruttoumsatz und Umsatzabstimmung)
  3. per Halbjahresende geschuldete MWST gem. SSS/PSS auf Basis Bruttoumsatz berechnen
  4. MWST-Abrechnung verbuchen auf separates Minus-Ertragskonto zB 3809 MWST-SSS / 2201 MWST-Abrechnungskonto (Stichwort Verrechnungsverbot)
  5. Zahlung MWST 2201 / 1020. Fertig.

Viel Erfolg!

Gruss Bruno

Salü Bruno
Vielen Dank für die ausführliche Beschreibung. Vor allem den Punkt 4 hilft mir jetzt am meisten.
Nochmals besten Dank. Ueli