MWST-Pflicht als Einzelunternehmer

Guten Morgen

Ich hatte irgendwo gelesen, dass man als Einzelfirma MWST-pflichtig ist, wenn in den ersten 3 Monaten nach der Gründung die Einnahmen CHF 25’000 übersteigt. Hierzu habe ich einige Fragen:

  1. Ist dies tatsächlich so? In meinem Fall berechne ich dem Kunden für eine Vermittlung eines Gegenstandes CHF 2’000 Provision plus CHF 25’000 für den Kaufpreis Gegenstand. Den Kaufpreis des Gegenstandes reiche ich 1-zu-1 durch. Muss ich trotzdem den Kaufpreis des Gegenstandes als Einnahme hinsichtlich der MWST-Pflicht mit berücksichtigen?

  2. Gilt diese Regelung auch für das Handelsregister, d.h. bin ich eintragungspflichtig, wenn die Einnahmen CHF 25’000 in den ersten 3 Monaten nach Gründung übersteigen?

  3. Ich würde wahrscheinlich zur Saldobesteuerung optieren. Kann ich dem Kunden bereits eine Rechnung inkl. MWST ausstellen, wenn ich die Einzelfirma noch nicht angemeldet habe und noch keine MWST-Nummer erhalten habe? Da die Ausstellung der MWST-Nummer einige Wochen dauern kann, möchte ich ungerne darauf warten.

Ich bin sehr dankbar für eine Rückmeldung.

Schönen Tag

Philip

Hoi Philip

Faktisch ist es so, dass - wenn abzusehen ist, dass Du im ersten Jahr schon die 100’000 erreichst - Du MwSt.-pflichtig ab Beginn bist.

Beim „Durchreichen“ muss klar ersichtlich sein, dass Du das 1:1 machst. Nach meinem Kenntnissstand ist der durchgereichte nicht pflichtig (beim Empfänger dann dafür schon). Deine Provise hingegen schon.
Guck mal bei der ESTV- da steht sicher etwas dazu.

Und lies mal hier den Beitrag von Guybrush

Ins HR musst Du Dich eintragen, wenn Dein Mindestumsatz 100’000 ist.
Bedenke, eine Firma, die im HR ist wirkt gegen aussen vertrauenswürdiger.

Du darfst erst Rechnungen mit MwSt ausstellen, wenn Du angemeldet bist. Denn auf der Rechnung muss Deine MwSt.-Nummer stehen. Sonst kann der kunde keine Vorsteuer abziehen.

Generell ist es so, dass es sich in vielen Fällen lohnt, sich freiwillig der MwSt. zu unterstellen. Gerade Grossfirmen vergeben Aufträge primär an Firmen mit MwSt., weil sie nur so die Vorsteuer zurückbekommen.

Gruess Hanspeter
www.meisterbuchhalter.ch

Gruess Hanspeter

Hallo @hampi52

Vielen Dank für deine Erläuterungen. Ich hatte gerade schon Hoffnung geschöpft, aber in meinem Fall wurde die Rechnung auf meinen Namen und nicht auf die Drittperson ausgestellt. Insofern kann ich den Betrag nicht als durchlaufenden Posten MWST-frei durchreichen.

Bei einer Saldobesteuerung würde ich letztendlich draufzahlen:

Ausgaben:
Kaufpreis des Gegenstandes: CHF 10’000
7.7% Bezugssteuer von CHF 10’000: CHF 770
5.9% Saldosteuer von CHF 10’770: CHF 635.43

Einnahmen:
Verkaufspreis des Gegenstandes inkl. 7.7% MWST: CHF 10’770

Gewinn/Verlust: ./. CHF 635.43

Bei Neugründungen ist wohl nicht nur die Grenze von CHF 100’000 / Jahr das Entscheidungskriterium für MWST-Pflicht, sondern dies wird pro rata für die ersten 3 Monate nach Gründung beurteilt:

Nach der Gründung haben Sie 3 Monate Zeit, Ihre Situation zu beurteilen. Wenn nach 3 Monaten Ihr erzielter Umsatz bei CHF 25’000 oder höher liegt, haben Sie die Umsatzgrenze pro rata erreicht. Nun haben Sie 30 Tage Zeit, die Anmeldung bei der ESTV vorzunehmen.
Quelle: https://malouan.ch/apropos-wann-wird-meine-firma-mwst-pflichtig/

Selbst wenn mein Jahresumsatz unter CHF 100’000 liegt, müsste ich durch diese Regelung die effektive MWST-Berechnung anwenden.

Auch wenn es nicht Best Practice ist, gibt es ein gutes Tool für Einnahme/Ausgabe-Buchhaltung mit Anwendung der effektiven MWST-Berechnung? Eine doppelte Buchführung ist für meinen Fall unverhältnismässig viel Aufwand.

Schönen Sonntag

Philip

Hoi Philip

Da gibts nur eine gut BuHa: Banana.ch.
Ich rate Dir, eine doppelte BuHa zu führen.
Wissen und Aufwand sind gleich wie beim Milchbüechli, dafür ist die Transparenz und das Ausfüllen der StE viel einfacher, weil Du alle Zahlen direkt siehst.
Zum Beispiel den Gewinn/Verlust.

Mehr Korrespondenz bitte direkt unter
meisterbuchhalter@gmail.com

Gruess Hansoeter