Guten Morgen
Ich hatte irgendwo gelesen, dass man als Einzelfirma MWST-pflichtig ist, wenn in den ersten 3 Monaten nach der Gründung die Einnahmen CHF 25’000 übersteigt. Hierzu habe ich einige Fragen:
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Ist dies tatsächlich so? In meinem Fall berechne ich dem Kunden für eine Vermittlung eines Gegenstandes CHF 2’000 Provision plus CHF 25’000 für den Kaufpreis Gegenstand. Den Kaufpreis des Gegenstandes reiche ich 1-zu-1 durch. Muss ich trotzdem den Kaufpreis des Gegenstandes als Einnahme hinsichtlich der MWST-Pflicht mit berücksichtigen?
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Gilt diese Regelung auch für das Handelsregister, d.h. bin ich eintragungspflichtig, wenn die Einnahmen CHF 25’000 in den ersten 3 Monaten nach Gründung übersteigen?
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Ich würde wahrscheinlich zur Saldobesteuerung optieren. Kann ich dem Kunden bereits eine Rechnung inkl. MWST ausstellen, wenn ich die Einzelfirma noch nicht angemeldet habe und noch keine MWST-Nummer erhalten habe? Da die Ausstellung der MWST-Nummer einige Wochen dauern kann, möchte ich ungerne darauf warten.
Ich bin sehr dankbar für eine Rückmeldung.
Schönen Tag
Philip