MwSt Pflicht Rückgängig machen

Hallo

Ich bin noch nicht MWST-Pflichtig (Jahresumsatz unter 100000.-)
Selbständiger Grafiker mit UID Nr.

Frage 1:
Bei einem Projekt muss ich zusätzlich Dienstleistungen einholen von einer Person die MWST-Pflichtig ist. Diese schlägt mir die MWST auf die Rechnung. Muss ich diese bezahlen? Wie kann ich sie später bei der Steuererklärung abziehen? Müsste ich daher immer Leute suchen die “nicht-MWST-Pflichtig” sind, damit ich nicht zu viel bezahlen muss?

Frage 2:
Ich werde vermutlich dieses Jahr die 100000.- Umsatzgrenze übersteigen und somit fürs neue Jahr MWST-Pflichtig. Muss ich dann für die Leistungen des letzten Jahres MWST zahlen? Oder zählt es erst fürs neue Jahr wenn ich ordentlich angemeldet bin? Ich kann ja schlecht die MWST von meinen Kunden nachträglich einfordern…

Frage 3:
Das ich mehr als 100000.- Umsatz im Jahr habe ist die absolute Ausnahme. Die nächsten Jahre werden wieder tiefer ausfallen (ca. 70000.-). Kann ich dann wieder „Nicht-MWST-Pflichtig“ werden? Wie geht das?

Vielen Dank für die Antworten!

Hallo Stefan

Frage 1:
Bei einem Projekt muss ich zusätzlich Dienstleistungen einholen von einer Person die MWST-Pflichtig ist. Diese schlägt mir die MWST auf die Rechnung. Muss ich diese bezahlen? Wie kann ich sie später bei der Steuererklärung abziehen? Müsste ich daher immer Leute suchen die “nicht-MWST-Pflichtig” sind, damit ich nicht zu viel bezahlen muss?

< Im diesem Fall bist Du als Nichtpflichtiger der Endkunde und somit bleibt die Steuer an Dir hängen.
Ob Du nichtpflichtige Anbieter suchst, bleibt Dir überlassen. Ob sich das dann wirklich rechnet (Suchzeit) und Du vielleicht Missgriffe tust (im Gegensatz zu Anbietern, die Du kennst und die Dein Vertrauen geniessen), solltest Du Dir mit überlegen

Frage 2 :
Ich werde vermutlich dieses Jahr die 100000.- Umsatzgrenze übersteigen und somit fürs neue Jahr MWST-Pflichtig. Muss ich dann für die Leistungen des letzten Jahres MWST zahlen? Oder zählt es erst fürs neue Jahr wenn ich ordentlich angemeldet bin? Ich kann ja schlecht die MWST von meinen Kunden nachträglich einfordern…

< Übersteigst im 2019 die Grenze von 100’000, so bist Du ab 2020 pflichtig.

Frage 3:
Das ich mehr als 100000.- Umsatz im Jahr habe ist die absolute Ausnahme. Die nächsten Jahre werden wieder tiefer ausfallen (ca. 70000.-). Kann ich dann wieder „Nicht-MWST-Pflichtig“ werden? Wie geht das?

< Angenommen, Du machst im 2020 110’000 und im 2021 70’000, so bleibst Du im 2021 pflichtig und kannst Dich per 2022 wieder bei der ESTV abmelden. Kannst du bei denen auf der Webseite nachlesen.

https://www.estv.admin.ch/estv/de/home/mehrwertsteuer/fachinformationen/steuerpflicht/allgemeine-informationen.html#1909808894

Hoffe, das hilft Dir weiter.

Gruess Hanspeter

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Hallo Stefan Peter

Zu Frage 1 & 2 habe ich keine Ergänzungen zum Hanspeter.
Bei Frage 3 musst du dir gut überlegen ob du das so machen willst. Sitz mal auf den Stuhl von deinen Kunden. In einem Jahr kommt die Rechnung ohne MwSt. daher, im Folgejahr mit MwSt… Das Jahr darauf wieder ohne…
Und wenn du die MwSt. aus Frage 1 immer schön sauber auf den Kunden überwälzen willst, wird der effektive Aufwand für deinen Kunden in den Jahren ohne MwSt. Anmeldung um 7.7% höher sein (da du auf der MwSt. sitzen bleibst du deine Gestehungskosten somit 7.7% höher sind).
Also vom jährlichen hin und her rate ich ab.

Viele Grüsse
Jakob

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Danke für die Hilfe!! Schlussendlich habe ich mich immer noch nicht angemeldet ;-)Ich überlege es mir nun fürs nächste Jahr (2022).

Hier noch eine Frage.
< Angenommen, Du machst im 2020 110’000 und im 2021 70’000, so bleibst Du im 2021 pflichtig und kannst Dich per 2022 wieder bei der ESTV abmelden. Kannst du bei denen auf der Webseite nachlesen.

Wenn ich einmal angemeldet bin. Muss ich dann jedes Jahr die 100k erreichen um MwSt. Pflicht zu bleiben. Falle ich automatisch raus wenn ich in einem Jahr weniger als 100k Umsatz mache?

Danke für die Antwort!

Nein, Du bleibst pflichtig bis Du dich wieder anmeldest.

VG Hanspeter