MWST-pflichtige Leistungen eines gewinnstrebenden Tennisclub (GmbH)

Guten Tag

Ich versuche herauszufinden wie es sich mit der MWST verhält bei einem gewinnstrebenden Tennisclub in Form einer GmbH. Die Gesetzte verwirren mich etwas.

Sind die Mitgliederbeiträge MWST-pflichtig, da es sich um eine GmbH handelt, oder sind diese ausgenommene Leistungen?

Wie verhält es sich, bei Beiträgen von Passivmitgliedern? Gelten diese als Spenden und entsprechend als „Nicht-Entgelte“?

Wie sieht es mit den Trainingslektionen aus? Zählen diese als Bildungsangebot und sind ausgenommene Leistungen?

Was ist mit der Platzvermietung - würdet ihr diese als Vermietung zählen oder als steuerpflichtige Leistung analog einer „Golf-Green-Fee“?

Die Teilnahme an einem Turnier, würde meines Erachtens als Sportveranstaltung gelten und wäre von der Steuer ausgenommen. Sehe ich das richtig?

Vielen herzlichen Dank für Eure Hilfe.
Céline

Eine GmbH ist ein Unternehmen, welches Gewinn erzielen möchte, ein Verein eine Organisation, welche dem Zweck dient. Ich finde die Bezeichnung bereits mit Mitgliederbeiträgen falsch, diese sind im Verein, falls es eine GmbH ist, müsste aus dem Rechtsverständnis diese Begriffe nicht vorkommen. Es gibt auch keine Passivmitglieder-diesbezüglich sind möglicherweise bei der Gründung der GmbH bereits Fehler unterlaufen. Weil es keine Mitgliederbeiträge in der GmbH gibt, sind diese möglicherweise steuerpflichtig. Zu all den Fragen würde ich mich nicht auf „Gratis Auskünfte“ verlassen, sondern die Fragen rechtsverbindlich klären. Es kann auch eine Anfrage bei der MWST sein, diese müsste aber unter der GmbH erfolgen und alle Sachverhalte offenlegen (Statuten, Gründungsurkunde, etc.).

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