MWST-Satz 2024 von Dienstleistung 2023

Hallo, ich wollte fragen mit welchem MWST-Satz ich eine Debitoren Rechnungen verbuchen kann.

Die Rechnung wurde im März 24 verschickt, war aber aus einer Dienstleistung von einem Servicerapport von Ende 2023. Ich habe gemeint dass alle Rechnungen, die ab Jan 24 verschickt werden, die neue MWST-Sätze brauchen und nicht die alten?. Mein System hat aber einigen Rechnungen den alten Satz übernommen von eine DL vom letzten Jahr war. Was stimmt nun?

Danke im Voraus.

Aufgrund der MWST Satz Änderung per 01.01.2024 ist in Ihrem Fall der Leistungszeitraum massgebend. Wenn die Arbeiten zu 100% noch im Jahr 2023 erbracht worden sind, ist somit der alte Satz 7,7% anzuwenden an der Rechnung, auch wenn diese erst im neuen Jahr erstellt worden ist.

Falls Teil der Arbeit im 2023 erbracht worden ist und Teil im 2024, sollte man eine Split Rechnung machen, Leistungen im 2023 mit 7,7% verrechnen und Leistungen im 2024 mit 8,1%.

Falls eine Aufteilung nicht klar verrechnet werden kann, wird empfohlen für die gesamte Rechnung das höhere Satz von 8,1% anzuwenden, dies würde ich dem Kunden evtl. noch so bekanntgeben.

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Ja, buchhalter0701 liegt absolut richtig.
Wichtig ist der Leistungszeitraum. Ich habe z.B. letztens eine Stromrechnung fürs Geschäft erhalten von Dezember 2023 - Januar 2024.

Dort hat das Kraftwerk dann auch korrekt 7.7% MWST für den Dezember 2023 verrechnet und 8.1% für den Januar 2024.

Die MWST von 2023 sollte übrigens auch ins 2023 gebucht werden.

Also per 31.12.2023 die Buchung:

1300 Aktive Rechnungsabgrenzung / Ertragskonto (mit MWST)

Geld kommt im Jahr 2024 rein:

1020 Bank / 1300 Aktive Rechnungsabgrenzung (reine Bilanzbuchung, da erfolgswirksam im 2023)

Die anfallenden MWST zum alten Satz müssen daher auch entsprechend ins richtige Quartal vom 2023 reingebucht werden.

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