MWST sofort anmelden

Hallo zusammen

Ich habe eine Frage bezüglich Anmeldepflicht für MWSt.

Man muss sich ja erst für das Folgejahr bei der MWSt. anmelden sobald man die Umsatzgrenze von 100’000 erreicht hat. Das ist mir klar. Es gibt hier aber eben zwei Ausnahmesituationen. Die eine davon ist, wenn man das Geschäftsfeld erweitert z.B. Filialen eröffnet oder einen Onlineshop. Dazu gibt es auch die Erklärung, dass wenn in den ersten 3 Monaten ein Umsatz von 25000 erreicht wird man sofort MWSt-pflichtig wird.

In meinem Fall ist die Situation nun folgende:
Bisher war ich nicht MWSt.-pflichtig. Ab 1. März habe ich aber eine Praktikantin und ab 1. April eine Mitarbeiterin (80% Pensum) eingestellt. Im 2019 war der Umsatz bei ca. 80000. Ich werde also mit den beiden Mitarbeitern im 2020 bestimmt über die 100000 Grenze kommen. Frage ist nun, ob ich auf Grund dessen, dass ich sicher die Grenze 2020 überschreiten werde, jetzt die Regel mit den 25000 Umsatz in 3 Monaten beachten und mich allenfalls dann sofort anmelden müsste. Gilt die Einstellung der Mitarbeiter auch als „Geschäftserweiterung“?

Was wäre eure Empfehlung?

Besten Dank für Tipps und weiterführende Erklärungen.

Gruss
Karin

hallo Karin
Wenn Du weisst, dass du die 100k Grenze erreichst, empfehle ich die Anmeldung umgehend zu machen. Du kann ja auch die Vorsteuer dann bereits abziehen.

Es kann also Sinn machen.
Gruss
Arthur

Hallo Karin

Sehe ich auch so wie Arthur. Wahrscheinlich macht es Sinn.
Eine Frage ist vielleicht noch, wer deine Kunden sind? Wenn sie auch MwSt. pflichtig sind, können sie die MwSt. auch zurückfordern und somit wirst du attraktiver für sie.

Viele Grüsse
Jakob

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Hallo Arthur
Vielen Dank für die Antwort. Ich werde mir die Zahlen nochmals genau durchrechnen und dann entscheiden.

Besten Dank
Karin

Hallo Jakob

Vielen Dank für deine Antwort. Nein, meine Kunden sind „Endverbraucher“ bzw. es sind Kunden die meine Dienstleistung beziehen.

Beste Grüsse
Karin

Hallo Karin

Dann ist es vielleicht einen Tick weniger wichtig. Da deine Endkunden die MwSt. eh bezahlen müssen und nicht zurückfordern können.
Dann kannst du die bezahlte Vorsteuer einfach auf das Produkt aufrechnen.

Viele Grüsse
Jakob

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