MWSt. Spanien aus Hotelbuchung zurückforderbar?

Guten Tag

Ich habe gehört, dass es u.U. möglich sei, die VAT im Ausland zurückzufordern. Konkreter Fall: Wir haben einen Kongress in Barcelona organisiert und dafür Hotelzimmer reserviert und letztlich bezahlt. Nun wurde die Behauptung aufgestellt, für diese Hotelzimmer könne die MWSt. zurückgefordert werden (und möglicherweise auch für andere Leistungen). Dazu müsste der Dienstleister in Spanien eine sogenannte Unternehmensbestätigung von uns erhalten, damit sie die Steuerbefreiung anerkennen und das Reverse Charge Verfahren anwenden. Das führt zu einem Ablauf ähnlich dem zwischen EU-Ländern geltenden innengemeinschaftlichen Recht.

Nun wurde in der Zwischenzeit die Rechnung inkl. VAT erstellt und bezahlt, d.h. ich müsste irgendwie an die VAT kommen.

Kennt sich jemand damit aus? Wie muss ich nun vorgehen?

Dank und Gruss
Ralph

Hallo Ralph

Ausländische Mehrwertsteuer ist ein sehr komplexes Thema.
Grundsätzlich kannst du als Schweizer Firma die MwSt. in Spanien zurückfordern gehen. Das geschieht über das Rückerstattungsverfahren. Und dazu brauchst du diese Unternehmensbescheinigung.
https://www.estv.admin.ch/estv/de/home/mehrwertsteuer/fachinformationen/vat-refund---tax-free/vat-refund_ausland.html
Ein dazu passender Artikel:
http://www.itera.ch/images/files/downloads/vision/2007_1/rueckforderung_auslaendischer_mwst.pdf
Am besten gibt du das an einen Profi ab. Es gibt Firmen, die sind auf diese Prozesse spezialisiert. Die holen die MwSt. für dich zurück und behalten einen Prozentsatz davon als ihren Anteil zurück.

Viele Grüsse
Jakob

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Vielen Dank für diese Informationen! Ich werde mir einen Dienstleister suchen (oder den von Dir angegebenen berücksichtigen).

Hallo Amanii
Wie bist Du nun vorgegangen? Und was hat’s gebracht/gekostet?