Ich habe gehört, dass es u.U. möglich sei, die VAT im Ausland zurückzufordern. Konkreter Fall: Wir haben einen Kongress in Barcelona organisiert und dafür Hotelzimmer reserviert und letztlich bezahlt. Nun wurde die Behauptung aufgestellt, für diese Hotelzimmer könne die MWSt. zurückgefordert werden (und möglicherweise auch für andere Leistungen). Dazu müsste der Dienstleister in Spanien eine sogenannte Unternehmensbestätigung von uns erhalten, damit sie die Steuerbefreiung anerkennen und das Reverse Charge Verfahren anwenden. Das führt zu einem Ablauf ähnlich dem zwischen EU-Ländern geltenden innengemeinschaftlichen Recht.
Nun wurde in der Zwischenzeit die Rechnung inkl. VAT erstellt und bezahlt, d.h. ich müsste irgendwie an die VAT kommen.
Kennt sich jemand damit aus? Wie muss ich nun vorgehen?