Guten Tag
Vielen Dank für die bisherige Hilfe. Tolle Sache
Grundsätzlich sind durch eine Stiftung direkt an die Stiftungsräte ausbezahlte Stiftungsratsentschädigungen nicht MWST-pflichtig. Stiftungsratsmandate sind im Normalfall personenbezogene Mandate. Stellt ein Stiftungsrat jedoch via seine eigene Firma eine Rechnung für die Entschädigung, ist diese MWST-pflichtig (siehe auch Medienberichte bz Basel vom Juli 2017). Wie verhält es sich, wenn eine Kunde die Stiftungsratsentschädigungen ausbezahlt und der Stiftung dafür eine Rechnung stellt?
Beispiel: Unser Unternehmen A hat eine eigene Pensionskassen-Stiftung X. Als Stiftungsräte von X walten (Kader-)Angestellte von A. A zahlt die Stiftungsratsentschädigungen an die entsprechenden Mitarbeiter aus, da sie über eine Lohnsoftware verfügt, und stellt anschliessend X eine Rechnung über die ausbezahlten Entschädigungen.
Ist bei der Rechnung von A an X Umsatzsteuer aufzurechnen?
Vielen Dank für Eure Hilfe
Michael