MWST vereinnahmt beim Jahresabschluss

Grüsse euch

Eine kleine Frage: Was mache ich bei „MWST vereinnahmt“ Ende Jahr mit im Jahre 2023 ausgestellten Kundenrechnungen, deren Zahlung erst im 2024 erfolgen wird:
:

  • Auf FLL buchen (mit/ohne MWST, anfangs 2024 zurückbuchen?)
  • Auf „Angefangene Arbeiten“ buchen (ohne MWST)
  • Auf ARA buchen (ohne MWST)

Ich bedanke mich ganz herzlich für jedes Feedback und wünsche einen guten Wochenstart.

H

Sind die Arbeiten mit Rechnungsdatum 2023 verrechnet worden, sind dies klarerweise Debitoren aus Lieferungen und Leistungen, Brutto im 1100 zu verbuchen, MWST abgrenzen. MWST ist bei vereinnahmt bei Zahlung der Rechnung zu verbuchen, also Bank/Debitor inkl. MWST

eff. oder Saldosteuer?

Effektiv; In der Vergangenheit immer erst beim Zahlungseingang verbucht (keine OP-Buchhaltung).

FLL ohne MWST da ja noch nicht brzahlt