MwSt. Vorteile Selbständigerwerbend (Pauschal)

Hallo Zusammen

Ich bin selbständiger Designer (Grafik,Illustration,Animation).

So wie ich das verstanden habe kann meine Berufsgattung als „nicht“-MwSt-pflichtig ausgelegt werden.

(Laut Steuerverwaltung: 8.2.1 Schriftsteller und Journalisten)

Ich habe letztes Jahr 150k Umsatz gemacht und überlege mir mich nun doch bei der MwSt anzumelden.
Ich habe gehört das man als Selbständiger eine pauschal-Abrechnung machen kann und dadurch am Ende des Jahres sogar einen Vorteil erzielt.

Wie genau funktioniert das?
Soll ich mich bei der MwSt anmelden oder nicht?

Vielen Dank für die Hilfe!

Hallo Stefan

Die Fragestellung kann nicht ganz so einfach beantwortet werden. Es spielen noch einige Faktoren mehr mit, welche die Entscheidung bezgl. MWST beeinflussen können.

Deine Berufsgruppe ist meiner Ansicht nach auch nicht MWST-pflichtig. Wir sprechen hier von einer ausgenommenen Leistung. Die meisten dieser Leistungen können freiwillig der MWST unterstellt werden (Option), so auch deine. Die Option kann verschiedene Vorteile bringen, wie z.B. den Vorsteuerabzug. Wenn du dich der MWST-pflicht unterstellst, kannst du entweder im effektiven Abrechnungsverfahren oder im Saldosteuersatzverfahren abrechnen.
Die Pauschalsteuersatzmethode wird dir jedoch nicht zur Verfügung gestellt. Die Pauschale-Abrechnung ist nur für das Gemeinwesen & verwandte Bereiche (Spital, Arzt, ÖV,…) und bestimmte Vereine / Stiftungen möglich.

Vermutlich meinst du mit deiner „pauschal-Abrechnung“ die Saldosteuersatzmethode.

Liebe Grüsse

Wie kommt Ihr beiden Vorredner auf die Idee dass Webdesign MWST ausgenommen ist wenn man > 100 000.- Umsatz pro Jahr hat?

Danke für die Hinweise!

@michel.keck Es handelt sich nicht um „Webdesign“ sonder eher um „Comiczeichner“. Daher fällt es unter dem Bereich: (Laut Steuerverwaltung: 8.2.1 Schriftsteller und Journalisten)

@TREX Ja wahrscheinlich meine ich die „Saldosteuersatzmethode“. So wie ich verstanden habe würde ich dann bei jeder Rechnung 7.7% Mwst (o.ä.) dem Kunden verrechnen. Am Ende des Jahres müsste ich als Firma aber nur 3%(o.ä.) abgeben (pauschal). So würde ein Plus für meine Firma entstehen.

Stimmt das?

Danke!

@StefanPeter1984
Ja, aus dieser Betrachtungsweise korrekt. Bei „normalen“ Geschäftsgang.
Du kannst dafür jedoch kein Vorsteuerabzug machen. Gerade wenn grössere Investitionen (z.B. Kauf Anlagevermögen, Investitionsphase, Umsatzrückgang) geplant sind, kann die effektive Abrechnungsmethode von Vorteil sein.

Einfaches Berechnungsbeispiel mit deinen Steuersätzen (7.7% MWST, Saldosteuersatz 3%).
Umsatz beträgt CHF k150 netto. Dies ergibt eine MWST-Schuld von CHF 4’500 mit der SSS-Methode.
Bei der eff. MWST wäre die Umsatzsteuer CHF 11’500, dafür kann die Vorsteuer (MWST auf geleisteten Zahlungen) geltend gemacht werden. Die Aufwände welche Vorsteuer relevant sind belaufen sich auf CHF 80’000. Zusätzlich musste noch ein neues Auto angeschafft werden CHF 50’000. Die Vorsteuer beläuft sich somit auf CHF 10’100.00 (7.7% von CHF 130’000.00). In diesem Geschäftsjahr wäre somit die MWST-Belastung bei CHF 1’400.00.

Oder noch klarer:
Bei der SSS-Methode bezahlst du CHF 4’500.00 (Umsatz wieder CHF 150’000) MWST. Unabhängig vom Erfolg. Entscheidend ist nur der Umsatz.
Effektive Methode: Jedoch hast du ein Verlust gemacht von CHF 30’000 (Total Ausgaben CHF 180’000). Für den Vorsteuerabzug sind CHF 160’000 berechtigt. Deine Umsatzsteuer beträgt CHF 11’500, dein Vorsteuerguthaben beträgt CHF 12’320.00. Dein Guthaben beträgt CHF 820.00.

Liebe Grüsse

Hallo Trex,
Vielen Dank nochmals für deine Auskünfte!
Ich habe normalerweise keine grossen Ausgaben. Max. 20k im Jahr. Und Investitionen beschränken sich auf alle paar Jahre einen neuen Computer.

Stimmt meine Überlegung?
Bei 150k Umsatz haben mir die Kunden 7.7% MWST bezahlt. Das sind 11550.-.
Am Ende des Jahres muss ich bei der MWST 3% dieser 150k abgeben (4500.-).

11550 - 4500 = 7050.- Plus für meine Firma.

Das wäre schon ein beträchtliches Plus!
Für meine Buchhaltung würde das zwar eine Mehraufwand bedeuten. Ich müsste neu eine Doppelte Buchhaltung führen und nicht mehr eine einfache „Auflistung“ wie bisher. Doch ich glaube das würde sich lohnen.

Was würdest du machen an meiner Stelle?
Danke

LG
Stefan

Ciao Stefan

Der Saldosteuersatz für Grafiker beträgt 5.9%.
Bei Branchen mit wenig VOST-pflichtigen Aufwände ist der Steuersatzhöher. Die Bandbreite geht von 0.1% bis 6.5%. Wie bereits erwähnt, fällt dafür der VOST-Abzug weg.

Wenn deine Kunden welche MWST-pflichtig sind fällt die zusätzliche MWST oftmals nicht ins Gewicht. Für nicht MWST-pflichtige Kunden (Privatpersonen, kleinere Unternehmen, evtl. Vereine…) bedeutet dies eine „Preiserhöhung“ von 7.7%.

Schönen Abend.

Hoi Stefan

Wenn Buchhaltung, dann doppelte.
Was Deine Einkünfte betrifft, würde ich auf die sichere Seite gehen und bei der ESTV eine Beurteilung, bzw. Einstufung Deiner Tätigkeit verlangen. Schriftlich (Rechtssicherheit).
Deine Auslegung der Steuerpflicht muss sich nicht zwingen mit derjenigen der ESTV decken.
Und wenn die das anders sehen, gibts ein teures erwachen…

Gruess Hanspeter