MWST - Wechsel von Saldo zu Effektiv

Hallo Zusammen

Eine Frage:
Wechsel von Saldosteuersatzmethode zur effektiven Methode (vereinnahmt zu vereinnahmt) per 1.1.23 - darf ich Debitoren und Kreditoren beim Jahresabschluss 22 netto buchen?

Vielen Dank für eure Hilfe…

also von SSS - effektiv, alt und neu gleich, also vereinahmt = keine Korrekturen.
=> aber Ihre gut gewählte Frage war ja wegen Abschluss 2022.

Da musste ich länger studieren, und ich denke Sie haben Recht.

=> netto bedeutet zwar dass der Aufwand im 2022 zu tief ist (stimmt ja dann ab 2023, wenn man die VOST erhält, also ist es über die zwei Jahre betrachtet i.O.
=> netto bedeutet auch, dass der Umsatz zu tief ist (fürs Jahr 2022), aber auch das wird ja korrigiert, da im 2023 darauf dann MWST anfällt, also über 2 Jahre betrachtet i.O.

Falls Sie mit einem Programm buchen, müssen Sie kritisch schauen, was da passiert…
Wenn Sie OP buchen, wäre es so:

Beweis, dass es klappt, anhand von Deb. 1’077 mit MWST im Jahr 2022 über die 2 Jahre gebucht:

2022
= Deb. z. Bsp. 1’000 (und eben nicht 1’077).

Im neuen Jahr, also 2023

Deb. eröffnen = 1000
Deb. rückbuchen = WaE an Deb = Deb. Saldo 0.- WaE = Saldo -1000.-
Zahlung Bank = Bank netto an Warenerlös = 1’000 = Saldo WaE = 0 (i.O, da ja im Vorjahr entstanden)
= Bank Rest = MWST = 77.- => Bank an Verb. MWST = 2200
Bank Saldo 1077.-
Verb. MWST neues Konto im 2023 (2200) Saldo 77.-
Korrekt = Schuld bei MWST von 77.-

Analog beim Aufwand, wo dann die VOST im 2023 erst gebucht wird.

=> Bitte um Feedback, wenn beide Jahre gebucht, ob es stimmt, danke.

MWST, Wechsel von SSS-effektiv, was ändert, Stand-2018.pdf (73,3 KB)

Vielen Dank für die Antwort…
Genau so habe ich mir das auch gedacht, war mir aber nicht sicher, da ja beim Abschluss 22 das Ergebnis verfälscht wird - bisher Bruttobeträge auf Kontoblättern bei Saldosteuersatzmethode aber wegen Wechsel Abrechnungsmethode bei den Abgrenzungen Nettobeträge auf Kontoblättern - und daher evtl. Probleme mit Steuerbehörde.

Und wegen des Buchhaltungsprogrammes: Wenn ich die Abgrenzungen netto (Rückbuchungen werden automatisch generiert) und danach die Geschäftsfälle bei Zahlungsfluss buche gleichen sich die Salden aus. Die Verbuchung der MWST oder VST passiert wieder automatisch.

Einfach auf Kontoblatt am Schluss nachkontrollieren was passiert, das wäre meine Vorgehensweise

Gemäss Aussage einer rennomierten Treuhandfirma mit MWST-Experten müssen beim Wechsel von Effektiv vereinnahmt auf SSS die im „Effektiv“ gestellten Debitoren mit der neuen Methode SSS gebucht werden, wegen „vereinnahmt“. Da entsteht ja die Steuerfälligkeit erst beim Zahlen de Kunden.
Davon abgeleitet gilt in meiner Welt dasselbe für die umgekehrte Artr: Wechsel von SSS zu Effektiv.

Mit Banana kann das easy gelöst werden, „Maskenprogramme“ und so - da weiss ich nicht, wie man es einrichten kann.

Dem Kunden hast Du ja in beiden Fällen 7.7% verrechnet.

Gruess Hanspeter

Eigentlich ist es ja logisch, wenn man ab 1.1. die Vosärsteuer abziehen kann, dann muss man die VLL am 31.12. ohne Vorsteuer buchen, und dasselbe bei FLL