MWST Wechsel von vereinbart zu vereinnahmt

Liebe Community

Bei folgender Herausforderung würde ich mich über eure Unterstützung freuen:

Per 1.1.2019 habe ich von vereinbart auf vereinnahmt gewechselt.
Folglich habe ich per 31.12.2018 das 4. Quartal noch vereinbart abgerechnet. Im Q1/2019 sind also die offenen Posten per 31.12.2018 bereits mit der MWST abgerechnet. Wenn ich jetzt im Buchhaltungsprogramm die Methode von vereinbart auf vereinnahmt wechsle, ist das Konto 2200 (geschuldete MWST) natürlich nicht ausgeglichen, sondern zeigt eine Differenz in Höhe der bereits bezahlten MWST für den Gesamtbetrag der offenen Posten per 31.12.2018.

Wie muss ich das jetzt verbuchen?
Ich dachte zuerst 2200 (geschuldete MWST) / 1100 (Forderungen) mit entsprechendem MWST Code von 7,7 %.
Das klappt aber nicht und bringt nur falsche Ergebnisse.
Mir ist unklar, wie ich dies erfolgsunwirksam buchen kann, damit es dann in der MWST-Abrechnung unter Ziff. 280 erscheint.

Betrifft nur die geschuldete MWST, Vorsteuer ist in meinem Fall nicht relevant.

Hat jemand eine Idee?

Gruss
Harry

Hallo Harry

Ich habe ja keine Ahnung, mit was für einer Software Du da arbeitest.
Üblicherweise buchst Du Ende 4. Quartal den aus der vereinbarten MwSt angefallenen Betrag, den Du ja noch nicht bezahlt hast vom Konto
2200 (MwSt laufende Periode)
auf das Konto 2201 (Abrechnungskonto ESTV) um. Buchungssatz: 2200 an 2201.
Hast Du alles richtig gemacht, ist 2200 jetz auf null. Wenn nicht - Fehler suchen.

Im neuen Jahr zahlst Du die Steuer und buchst 2201 an 10XX. Jetzt muss auch 2201 auf null sein.

Dasselbe Spiel machst Du dann Ende 1. Semester…

Hoffe, das hilft weiter.

Gruess Hanspeter