Hallo zusammen
Ich habe eine Frage zum Thema Streckengeschäft/Dropshipping.
Fallbeispiel:
- Eine Einzelfirma in der Schweiz arbeitet mit einem Hersteller aus Schweden zusammen.
- Im Onlineshop der Firma aus der Schweiz, wird das Produkt aus Schweden International angeboten.
- Eine Privatperson aus Deutschland bestellt über den Onlineshop aus der Schweiz das Produkt aus Schweden.
- Die Privatperson bezahlt im Onlineshop das Produkt über PayPal.
- Der Onlineshop in der Schweiz besitzt kein eigenes Warenlager sondern beauftragt die Partnerfirma in Schweden, das Produkt herzustellen und an den Kunden via Paketpost zu schicken.
- Die Partnerfirma in Schweden, stellt über PayPal der Firma in der Schweiz eine Rechnung aus.
Meine Fragen:
Zum Thema MwST.
Gemäss diesem Dokument von der EU, muss der Onlineshop in der Schweiz in den jeweiligen betroffenen EU-Ländern keine MwST. Nr. beantragen, solange der Betrag von 35’000 Euro in den meisten EU Länder nicht übertroffen wird? korrekt?
EU country specific information on VAT
Die Zollgebühren für die importierte Ware werden dem Besteller im jeweiligen Land separat vom jeweiligen Zollamt in Rechnung gestellt, korrekt? Sprich diese Gebühr muss in der Endabrechnung vom Onlineshop an den Kunden nicht gelistet sein, ausser der Kunde bestellt aus der Schweiz (Gemäss SECO)?
Sind dann in der Buchhaltung nur die Positionen vom Besteller aus Deutschland und die Rechnung vom Hersteller aus Schweden aufgeführt? Oder liegt hier ein Denkfehler vor?
Vielen Dank für eure Hilfe.
LG Alex
PS: Kennt jemand sonst eine gute Buchhaltungsfirma, welche sich im Internationalen E-Commerce Bereich auskennt und dies sauber führen kann?