Ich bin neu hier und hoffe, dass ich diesen Beitrag so richtig erfasse.
Gerade bin ich dabei, den noch nicht bezahlten Aufwand per 31.12.2022 zu erfassen.
(Ja ich weiss, wir sind sehr, sehr spät dran)
Da bin ich über eine Gutschrift von unserer Versicherung gestolpert, sie uns ausbezahlt hatten.
Am 10.07.2023 hatten wir die Überschussbeteiligung von unserer Krankentaggeldversicherung erhalten, für den Zeitraum 2020 - 2022.
Muss ich dies noch irgendwie ins 2022 mit einbuchen? Falls ja, soll ich es auf die einzelnen Jahre splitten?
Ich gehe davon aus, dass 2020 und 2021 schon abgeschlossen sind.
Grundsätzlich müsstest Du das periodengerecht noch im 2022 erfassen. 1/3 als Aufwandsminderung (oder ausserordentlicher Ertrag) im 2022 und 2/3 als periodenfremder Ertrag, Gegenkonto jeweils Transitorische Aktiven.
Aber bei relativ tiefen Beträgen buche ich selbst aus Pragmatismus und Effizienzgründen solche Gutschriften jeweils einfach als Aufwandsminderung KTG bzw. ausserordentlicher Ertrag, ohne Aufteilung.