Liebes Forum
Ich stosse immer wieder an einen Sachverhalt, welchen ich nicht genau kapiere und überall andere Herangehensweisen lese. Nun bin ich froh, um eure praktischen Kenntnisse:
Erst ab 8 Wochenstunden sind Freizeitunfälle versichert. Manche Mitarbeitenden arbeiten auf Abruf: sie wissen Anfang Woche noch nicht, ob sie NBU-versichert sind oder nicht. Wie handhabt ihr bei unregelmässigen Pensen im Stundenlohn die NBU-Versicherungsabzüge? Und wie informiert ihr die Mitarbeitenden?
Merci vil mal für Eure Hilfe.
es ist wichtig, das Problem bereits im Arbeitsvertrag richtig zu regeln. Die Mehrheit der Wochen, welche der MA die NBU erfüllt, zählt, dh. wenn jemand während 12 Wochen während eines Jahres Einsätze hatte, davon waren 7 Wochen über der NBU Sollstunden der Police, muss für die ganze Zeit NBU abgerechnet werden.
Ich regle das bereits im Arbeitsvertrag so, rechne die Stunden nicht mit NBU ab und vermerke monatlich, dass per Ende November die Wochen gezählt werden und im Dezember, falls nötig, der NBU Abzug fürs ganze Jahr noch folgen wird. Achtung bei Austritten während des Jahres muss die Kontrolle halt dann erfasst werden…
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Merci vil mal Sabine - hilft mir sehr.
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