ist es in der Schweiz möglich, dass ein Arbeitnehmer, der mehr als 8 Std pro Woche bei einem Arbeitgeber arbeitet, die NBU Versicherung wegbedingt (zB weil er schon eine andere Absicherung hat, was bei Expats im Kader oft der Fall ist)?
Ein Kollege meinte, er hätte diesen Fall, aber bislang war mir nur bekannt dass die NBU eben „obligatorisch“ ist, das wäre sie dann ja nicht mehr?
Eigentlich ist die NBU-Versicherung Pflicht, ob man diese wegbedingen kann, weiss ich nicht. Aber Achtung-der letzte Arbeitgeber, wo man stundenmässig gearbeitet hat, haftet für den Unfall, sollte dieser nach dessen Arbeitstag passieren inklusive der anderen Absicherungen, weil diese greifen dann nicht. Sollte nun ein Expat eine separate Versicherung haben, nehme ich an, dass diese dann nicht bezahlen würde, wenn auskommen würde, dass der Unfall nach anderem Arbeitgeber passiert ist.
Auch wenn man bereits privat über die Krankenversicherung eine Unfallversicherung abgeschlossen hast, kannst du nicht auf die NBU im Rahmen der obligatorischen UVG-Versicherung verzichten, solange die Bedingungen (mindestens 8 Stunden/Woche) erfüllt sind.
Grundsätzlich wird der NBU Beitrag dem Angestellten abgezogen, falls der AG die vollständige Prämie übernimmt, stellt dies einen Steuerpflichtigen Geldwerten Vorteil dar, also ist hier Vorsicht geboten.
Wenn du nähere Infos oder zusätzliche Bestätigung brauchst, wende dich am besten an deine Unfallversicherung.
Nein, kannst du nicht. Ich habe mich viel mit dieser Problematik auseinandergesetzt, da ich viele Mitarbeiter habe, die Hauptberuflich woanders arbeiten und bei mir nur ein paar Stunden pro Monat sind. Die doppelte NBU gehört zur überversicherten Schweiz dazu. Auch wenn der Arbeitnehmer diese 2x bezahlt.
Die NBU wird ja mit einem Prozentzatz vom Lohn berechnet. Heisst wenn der Mitarbeiter nicht viel arbeitet, er auch nicht viel NBU bezahlen muss, da sein Lohn ja kleiner ist.
Würde der Mitarbeiter einen Unfall haben, so muss er aber zu seinem Hauptarbeitgeber rennen, also dort wo er am meisten verdient und den Unfall über diesen laufen lassen. Ist er privat versichert so ist er überversichert. Denn er muss in diesem Fall auch den Unfall über die Versicherung des Arbeitgebers laufen lassen.
Mir hat der Rechtsschutz aber erklärt, dass im schlimmsten Fall eines Geschehnisses der Arbeitnehmer evtl auch auf dich zurückkommen könnte.
Schlussendlich zahlt der Mitarbeiter die NBU. Also wen stören diese paar Fränkli ausser den Mitarbeiter?