Nettolohnausgleich

Heute haben wir eine KTG Abrechnung erhalten, welche ich nächsten Monat in die Lohnabrechnung einbuchen muss.
Die Korrektur ist mir klar, Erhaltene Betrag und sofort Korrektur. Nun, damit die Mitarbeiterin keinen höheren Lohn bekommt, möchte ich eine NL-Ausgleich vornehmen. Wie ist den das zu verbuchen? Ist das für Arbeitgeber eine Lohnaufwandsminderung?

Danke.

Hallo Lana

Wie hast du die Löhne denn verbucht? Falls du die NL (Auszahlungen) gebucht hast kannst du ganz einfach die KTG separat im Aufwand buchen. Das gleiche gilt auch wenn die AHV & UVG Rg’s kommen. Die Lohnabrg. müssen einfach mit den Abrechnungen der jeweiligen Stelle übereinstimmen. Falls diese noch nicht da sind ganz einfach abgrenzen.
Hoffe konnte dir helfen, schöne Weihnachten
Grüsse Desmond

Hallo, danke für die Antwort. Gutschrift habe ich als Ertrag aus Sozialversicherungen gebucht. Da dies nicht AHV Pflichtig ist folgt die Korrektur auch zu Gute vom Mitarbeiter. Nun bei Nettolohnausgleich bin ich nicht sicher, ob das als Lohnaufwandsminderung gebucht werden soll.