Neu mehrwertsteuerpflichtig, wie jetzt noch Offerten ausstellen?

Liebe Buchhaltungs-Kenner

Ich habe eine Einzelfirma und muss mich per 1.1.2019 der Mehrwertsteuer unterstellen (bisher war ich nicht mehrwertsteuerpflichtig). Nun muss ich die ersten Offerten ausstellen, die auch 2019 betreffen oder sogar komplett erst für 2019 sind. Wie mache ich das? Bisher stand auf meinen Offerten “XY ist nicht mehrwertsteuerpflichtig”.

Vielen Dank im Voraus für eine Rückmeldung.

Beste Grüsse
Daniela

Hallo Daniela

Deine MwSt-Nummer muss auf die Rechnung und Du kannst die Rg z.B. so gestalten:

Rechnungsbetrag 1000.- inkl 7.7% MwSt.

oder Rechnungsbetrag 1’000, inkl 77.- MwSt
oder
Warenwert 923.-
MwSt 77.-
Totalbetrag 1’000

Eine gesetzliche Pflicht, die MwSt auf einer Offerte auszuweisen, besteht m.E. nicht. Aus der Sicht der Transparenz ist es wohl besser, das so auszuweisen wie es dann auf der Rg. sein wird.

Gruss Hanspeter

Salut Hanspeter

Vielen Dank für deine Rückmeldung und dass du dir die Zeit dafür genommen hast.

Ich wünsche dir einen angenehmen Tag!

Herzliche Grüsse
Daniela