Neues Rechnungslegungsrecht: soll ich den Kontenplan umstellen?

Mein Treuhänder hat mir einen Brief geschrieben, dass am 1. Januar 2015 das neue Rechnungslegungsrecht in Kraft tritt und dass ich deshalb den neuen Schweizer Kontenrahmen KMU (http://veb.ch/kontenrahmen_kmu.html) in meiner Buchhaltung-Software übernehmen müsse. Das sieht für mich nach sehr viel Arbeit aus. Es hat wirklich wahnsinnig viele Anpassungen gegeben und bis ich da durch bin, brauche ich einige Stunden.

Ein Buchhalter, den ich kenne hat mir hingegen davon abgeraten. Er sagt, ich solle einfach den Jahresabschluss etwas umstrukturieren und dann sei das schon ok. Zudem müsse man sowieso einmal abwarten, wie das ganze sich entwickle. Nicht einmal die grösseren Unternehmen würden das vollständig machen.

Jetzt bin ich etwas hin und her gerissen. Ich will nicht für die Tonne arbeiten. Könnt Ihr mir einen Tipp geben, was ich machen soll?

Grundsätzlich gibt es nicht viel Entscheidungs-Spielraum, ob man das machen soll oder nicht: die gesetzliche Lage ist klar und verlangt die Anpassung. Schau Dir auch mal noch diesen Link hier an. Dort erläutert Markus Helbling (einer der Autoren des neuen Kontenrahmens) die Situation:

vebmedia.ch/sites/default/files/pdf/02%20Summary%20M.%20Helbling_25.06.13_0.pdf

Es gibt klare Vorschriften zur Gliederung. Diese werden mit dem neuen Kontenrahmen abgedeckt. Zudem ist neu eine Reihenfolge der Konten vorgeschrieben.

Deshalb empfehle ich Dir genau gleich wie Dein Treuhänder die Anpassung vorzunehmen. Ist halt mit etwas Aufwand verbunden, aber das kommt ja nicht alle Jahre.