Ich bin seit diesem Jahr selbständig (Einzelfirma) und habe mich nicht bei der MwSt. angemeldet, da ich davon ausgegangen bin, dass ich die Umsatzgrenze von CHF 100k nicht erreichen werde. Nun habe ich seit April einen grösseren, befristeten Auftrag erhalten, der bald enden wird. Da nun allenfalls noch ein zweiter, grosser Contractor-Einsatz möglich wird, könnte es sein, dass ich die Umsatzgrenze Ende des Jahres erreichen werde. Evt. bleibe ich auch knapp darunter. Wie muss ich nun vorgehen? Kann ich mich für das kommende Jahr bei der MwSt. anmelden oder muss ich noch dieses Jahr aktiv werden und etwas ändern?
Hallo DanielaT
Es wäre von Vorteil, wenn Du einen von Dir gestellte Fragen nicht nur mit der Antwort abschliesst, es hat sich geklärt, sondern auch kurz schilderst, wie sich der Sachverhalt geklärt hat.
Danke und Gruss
Grundsätzlich gilt ja: „Wenn Sie im aktuellen Geschäftsjahr die 100’000.- Umsatz überschreiten, müssen Sie sich erst für das darauffolgende Jahr für die MWST-Abrechnung anmelden.“
Ausnahmeregel bei folgenden 2 Situationen:
Firmengründung
Tätigkeitserweiterung
In diesen beiden Fällen müssen Sie sofort (also z.B. am Tag der Gründung) sowie noch einmal 3 Monate später abschätzen bzw. hochrechnen, ob Sie die 100’000.- Umsatz überschreiten werden (ob Sie also in diesen 3 Monaten nach der Gründung bzw. Tätigkeitserweiterung die 25’000.- Umsatz überschritten haben).
Falls Daniela also dieses Jahr die 100’000.- überschreitet, muss sie sich erst im nächsten Jahr für die MWST anmelden (bzw. wenn Dir von offizieller Seite etwas anderes gesagt wurde, würde mich die Begründung sehr interessieren ).
Genau wie milchbueechli bereits geschrieben hat, wurde mir von offizieller Seite mitgeteilt, dass ich, sofern ich nach den ersten drei Monaten noch nicht davon ausgehen musste, die Umsatzgrenze zu überschreiten, erst ab 2019 mehrwertsteuerpflichtig werde.