Ich muss eine Rechnung stellen an eine gemeinnützige Stiftung für einen bewilligten Projektantrag. Die Stiftung finanziert das Projekt. Wir haben das Projekt durchgeführt. Wir sind MWST-pflichtig, die Stiftung jedoch nicht.
Muss ich diese Weiterverrechnung der Kosten nun mit Mwst stellen, oder ist es ein Nicht-Entgelt? Wie muss die Rechnung bezüglich MWST ausschauen?
Und angenommen, es wäre ein Nicht-Entgelt. Muss ich dann eine Vorsteuerkürzung machen?
Fragen über Fragen… Für eure Hilfe wär ich sehr dankbar.
Bei solchen Förderprojekten liegt der Knackpunkt meistens darin, ob die Stiftung tatsächlich eine Gegenleistung für eine Leistung bekommt oder ob sie einfach eine Finanzierung leistet. Ich hatte mal einen ähnlichen Fall im Verein: Wenn ein Geldgeber kein konkretes Ergebnis einkauft, sondern nur ein Projekt unterstützt, wird es häufig als Beitrag und nicht als Umsatz betrachtet. Wichtig sind aber immer Vertrag und Bedingungen, nicht nur der Titel auf der Rechnung.
Vielen Dank. Es ist eine Projektfinanzierung. Wir hatten einen Messeauftritt, um die Sichtbarkeit der Branche zu stärken. Diese Stiftung unterstützt solche Aktivitäten, erhält keine Leistung, sie finanziert lediglich. “Der Stiftungsrat beschliesst einen Beitrag von CHF x für die Bewirtschaftung einer Event-Fläche an der Messe x.”
Nach deiner Beschreibung spricht das klar für einen Förderbeitrag (Nicht-Entgelt).
Die Stiftung erhält keine individuelle Gegenleistung.
Sie finanziert lediglich ein Projekt, das ihrem Stiftungszweck entspricht.
Der Beschluss spricht ausdrücklich von einem “Beitrag” und nicht vom Kauf einer Leistung.
Folgen:
Keine MWST auf der Rechnung.
Rechnung z. B.:
Projektbeitrag gemäss Stiftungsratsbeschluss vom …
Nicht-Entgelt gemäss Art. 18 Abs. 2 MWSTG.
Total: CHF x
Vorsteuer:
Ja, grundsätzlich ist eine Vorsteuerkürzung vorzunehmen, soweit die bezogenen Aufwendungen mit diesem nicht steuerbaren Förderbeitrag zusammenhängen.
Ich bin mir in diesem Fall zu etwa 95 % sicher. Entscheidend wäre nur noch, dass im Fördervertrag keine konkreten Gegenleistungen (z. B. Werbeleistungen, Logo-Platzierung, Sponsoringrechte oder exklusive Nutzungsrechte) vereinbart sind.
Liebe Ann, herzlichen Dank für deine Antwort und die Erläuterungen! Ich werde es als Nicht-Entgelt buchen. Damit ist meine Frage beantwortet. Viele Grüsse Lucie