Nicht MWSt-pflichtig aber berechnen?

Hallo allerseits,
meine Firma ist noch nicht MWSt pflichtig (Startup). Muss/darf ich MWSt an meine Kunden berechnen, und was passiert mit evtl berechneter MWSt am Ende des Jahres?

Vielen Dank -Stephan

Hallo Stephan

Wenn du nicht bei der MWST angemeldet bist und folglich keine MWST-Nummer hast, dann darfst du auch keine MWST auf deinen Rechnungen ausweisen bzw. an deine Kunden berechnen.

PS: Auch wenn die Firma noch nicht MWST-Pflichtig ist, darf sie sich freiwillig anmelden. In gewissen Fällen kann sich das lohnen.

Grüsse
Salvi

1 „Gefällt mir“

Bitte um Verzeihung :pray::pray:
Notwendige Frage :question::question::exclamation:️:exclamation:️
Sehr geehrte Fachkundige,
Ich wollte eine Wohnung mieten aber der Vermieter will mit mir keinen direkten Mietvertrag machen. Weil ich nicht zu viel verdiene. Deswegen möchte mein Freund, der selbständig ist , die Wohnung mieten und mit mir einen Untermietvertrag machen. Er hat natürlich dieses Erlaubnis vom Vermieter.
Mein Freund hat eine Import-Export Firma und er arbeitet in einer anderen Firma auch.
Die Miete ist zB. 1000€ ( Kalt+Nebenkosten)
Muss ich jetzt für die Miete wegen MWST
19% extra bezahlen?
Ich meine, muss ich mit meinem Freund einen Mietvertrag 19% teuerer machen (1190€) , damit er keinen Verlust haben wird?
DH : muss er für diesen Vertrag auch MWST bezahlen?
Ich wäre sehr dankbar wenn Sie schnellstmöglich antworten können , weil ich sofort umziehen muss.
Freundliche Grüße
Mohammad

Hallo Salvi

warum lohnt sich die Mwst. freiwillig anzumelden ohne Pflicht ? wir sind auch noch nicht pflichtig, aber ich habe das schon einmal gehört, das es sich trotzdem lohnen soll… ; )
Grüsse

Hallo

Ich habe geschrieben, dass es sich in gewissen Fällen lohnen kann. Es gibt aber auch viele Fälle wo es sich nicht lohnt. Es ist jeweils der Einzelfall zu betrachten.

Ich kann dir nachfolgend einige Beispiele/Situationen nennen, in denen eine freiwillige MWST Unterstellung sinnvoll sein könnte:

  • Wenn man mehrheitlich Leistungen ins Ausland erbringt, denn Exportleistungen sind steuerbefreit, aber man ist trotzdem berechtigt den vollen Vorsteuerabzug geltend zu machen.

  • Wenn die meisten Kunden MWST-pflichtig sind, denn diese können die MWST, die man hinzuschlägt, als Vorsteuer geltend machen (also keine Mehrkosten). Selber kann man dann aber auf den Einkäufen den Vorsteuerabzug vornehmen.

  • Gewisse Unternehmen haben am Anfang besonders hohe Ausgaben bzw. Investitionen, die höher sein können als die Umsätze. Mit der MWST-Unterstellung können die Vorsteuern geltend gemacht werden. Es kann somit vorkommen, dass in den ersten Jahren die Vorsteuern höher ausfallen als die abzuliefernde Umsatzsteuer.

  • Falls man vermeiden möchte, dass die Kunden wissen, dass man weniger als Fr. 100‘000.- Jahresumsatz macht.

Grüsse
Salvi

damit er keinen Verlust haben wird?

Hallo Salvi

was ist mit: Umsatz AB 100`000 Mwst. pflichtig gemeint ?
der gesamte Umsatz ohne Abzüge Einkauf Ausgaben ?
Danke lg Evi

Hallo Evi

Ja, richtig. Der Umsatz ohne Aufwand. Also nicht der Gewinn, sondern der Umsatz.

Gruss

Salvi