Hallo
Wir haben unsere Firma (GmbH) letztes Jahr gegründet. Da es anfangs nicht so gut lief, haben wir uns nur 3 Monatslöhne ausbezahlt. Im November/Dezember hatte mein Mann viel Arbeit, die aber erst im neuen Jahr bezahlt wird.
Wenn ich es unter 1440/2300 verbuche, hebt es sich auf und wir bezahlen Steuern auf die noch nicht erhaltenen Erträge.
Wie kann ich die ausstehende Lohnsumme verbuchen?
Hallo Beak
Um was geht es hier genau?
Um das Verbuchen des noch nicht bezahlten Ertrages (Debitor) oder um das Verbuchen von nicht bezogenen Lohn?
Gruss Hanspeter
Da gibt es verschiedene Möglichkeiten.
Einmal die, den Lohn zwar zu beziehen, jedoch jetzt noch nicht auszuzahlen.
Du buchst Lohn an Kontokorrent Inhaber (falls das Dein Mann ist).
Der Lohn tauch dann in der Lohnabrechnung auf, wie wenn Du den bezahlt hättest.
Und natürlich gehen da Sozialleistungen weg und auf dem Lohnausweis taucht der Lohn auf und ist demnach zu versteuern.
Wenn das Geld dann physisch ausbezahlt wird, so wird gebucht
KK Inhaber an Bank
Jetzt bekommt er das Geld ohne Steuern etc., denn diese Sachen sind ja bei der ersten Buchung angefallen.
Wenn Du hingegen willst, dass auf den noch nicht bezogenen Lohn Steuern bezahlt werden, dann buchst Du eben nichts.
Grad in Einzel-GmbHs am Start ist es oft so, dass der Inhaber auch sein einziger Angestellter ist. Und da kann halt auch ab und zu kein Lohn bezogen werden.
Wenn dann das Geld flüssig ist, im Folgejahr, kann er sich mehr Lohn geben. Kostet dann halt auch mehr Steuern, AHV etc.
Also wie auch immer Du das machst: Um die Steuern kommst Du nicht herum. Wenn nicht dieses Jahr, zahlst Du halt nächstes Jahr.
Ich würde es auf dieses Jahr nehmen, weil je höher der Lohn, desto höher die Steuerprogression.