Guten Tag zusammen
Eine weitere, vermutlich einfachere Frage hätte ich.
Werden die Notar- und sonstigen Gebühren eines Liegenschaftserwerbs innerhalb einer juristischen Person aktiviert oder direkt in den Auswand gebucht?
Argument für aktivieren:
- sie fallen unter die gesamten Anschaffungskosten
Argument für Verbuchung als Aufwand:
- sie erhöhen den eigentlichen Wert der Liegenschaft nicht.
Hat hier jemand Erfahrungen?
Danke und beste Grüsse
Tobias