Notarkosten und Gebühren bei Liegenschaftserwerb aktivieren oder Aufwand?

Guten Tag zusammen

Eine weitere, vermutlich einfachere Frage hätte ich.
Werden die Notar- und sonstigen Gebühren eines Liegenschaftserwerbs innerhalb einer juristischen Person aktiviert oder direkt in den Auswand gebucht?

Argument für aktivieren:

  • sie fallen unter die gesamten Anschaffungskosten

Argument für Verbuchung als Aufwand:

  • sie erhöhen den eigentlichen Wert der Liegenschaft nicht.

Hat hier jemand Erfahrungen?
Danke und beste Grüsse
Tobias

Werden aktiviert

ja :wink:

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