Hallo
Könnte mir hier jemand helfen? Ich sehe vor lauter Bäumen den Wald nicht mehr…
Wir führen unsere Buchhaltung mit der Offenposten-Methode (MWST vereinnahmt).
Nun hatten wir 2020 einen Kunden, welcher Konkurs angemeldet hat. Es war unklar ob noch Geld kommt.
Folgende Buchungen wurden am 31.12.20 gemacht.
1100 FLL / 3401 Ertrag (Betrag inkl. MWST gebucht)
3905 Verlust aus Forderungen / 1109 Delkredere (Betrag ohne MWST gebucht)
Da Du die Rückbuchung schon gemacht hast, ist ja die offene Rechnung nicht mehr relevant. Ich würde die nicht mehr debitieren und wenn Du die Forderung abschreiben musst, einfach nichts mehr buchen.
MwSt-technisch geht das, da Du ja die Steuer erst schuldest, wenn der Kunde zahlt…
Zahlt er nicht - keine Steuerschuld.
Hallo hampi52
Danke für deine Antwort.
Was mache ich denn mit der Buchung (Verlust aus Forderungen/Delkredere), wenn der Verlust dann doch endgültig wird ?
Der Betrag ist ja noch im Delkredere drin… Wie nehme ich das da wieder raus?
Viele Grüsse
Deine Buchung Ertrag / FLL per 1.1.21 macht keinen Sinn. Durch die Buchunt Delkredere / Verlust aus Ford. hebst Du aber zumindest den Fehler in der Erfolgsrechnung auf.
Besser wäre es gewesen per 1.1. nichts zu buchen (warum auch?) und nur bei folgenden 2 Events eine Buchung zu erfassen:
Verlustschein kommt über 100% der Ford
Buchung: Delkredere / FLL
Kunde zahlt wider erwarten
Buchung: Flümi / Ford & Delkr. / Ertrag
Oder eine kombi aus 1&2 wenn nur eine Teilsumme kommt.
Was ich aber ganz essentiell finde: Du hast im 2020 bereits den Verlust gebucht. Dies aufgrund dem Imparitätsprinzip nach OR ( Verluste muss man zeigen sobald sie möglich sind, Erträge erst wenn realisiert). Die Buchung per 1.1. ist wirklich vollständiger Kokolores und sollte in Folgejahren nicht gemacht werden.
Hallo Pete
Und was mache ich mit dem Warenertrag bei Variante 1 (Verlustschein kommt)?
Was ist das für eine Buchung bei Variante 2 (Kunde zahlt)?
LG DieBuechse