Online Shop Dropshipping

Hallo Zusammen… Ich betreibe mit einem Freund einen Schweizer Online Shop. In unserem Shop gibt es Artikel die wir hier in der Schweiz physisch an Lager haben und diese versenden. Wir haben jetzt aber auch einen Dropshipping Partner von Portugal und haben jetzt dann einen Dropshipping Partner aus England…

So lange wir “nur” die Schweiz beliefern ist alles okay und klar… ABER… Wir spielen seit langem mit dem Gedanken zu expandieren(Deutschland, Österreich). Unsere Lagerartikel machen bei einem solchen Szenario “keine” Mühen, wahrscheinlich müssen wir uns einfach in Deutschland und Österreich anmelden wegen der Umsatzsteuer?

Was ist aber mit dem Dropsshipping? Kann uns da jemand helfen der das selber schon umgesetzt hat?

Hallo Mickey

Das Thema hat mich grad auch interessiert, weil ich aus buchhalterischen Gründen öfters mal mit so exotischen Verkaufsmodellen zu tun habe. Dabei habe ich das hier gefunden:

Vielleicht hilfts Euch.

Gruess Hanspeter

Guten Tag.
Es gibt extra darauf spezialisierte unternehmen, die sich um alles kümmern angefangen von der Buchführung und steuern, bis hin zum ausliefern das einzige was man zu tun hat ist die Produkte in ein zentral Lager zu schicken, und das Produkt zu verkaufen. Das verpacken, ausliefern und alles Drumherums werden von diesen Unternehmen erledigt.
Das (https://www.emoose.de/) ist zum Beispiel solch ein Unternehmen aus Deutschland gibt sicherlich auch andere.

hoffe das hat euch weitergeholfen
MFG Jan

Beim Dropshipping hast du keinen Lagerbestand. Ich nehme daher mal an, dass ihr eure Buchhaltung ohne laufende Inventur macht. Somit passt du deine Lagerbestände Ende Jahr an und da du die Dropshipping-Artikel gar nie auf Lager hast kannst du einfach ganz normal die Erträge und Aufwände verbuchen.

Dann kommt es halt darauf an, wie du ans Geld kommst. Zahlt der Kunde die Rechnung an dich und du musst dann einen „Einkaufspreis“ an den Dropshipper weiterleiten? Dann ist das relativ einfach:

Kunde kauft ein:
FLL / Warenertrag

Kunde zahlt Rechnung:
Bank / FLL

Dropshipper-Rechnung durch dich erhalten und bezahlt:
Warenaufwand / VLL
VLL / Bank

Beim Ausland musst du entsprechend abklären. In der Schweiz ist es z.B. so, dass ausländische Firmen sich im Schweizer MWST-Register eintragen müssen, wenn sie innerhalb der Schweiz mehr als 100’000 Franken Umsatz im Jahr machen.
Ich denke, dass wird z.B. in Deutschland ähnlich sein. Da musst du abklären, ab wann du dort MWST-pflichtig wirst.

Wenn du jetzt deine Lagerbestände nach DE sendest, ist das in der Schweiz als Export MWST-frei. Eventuell zahlst du in DE eine Einfuhrsteuer, diese kann bei einer MWST-Pflicht in DE aber wieder als Vorsteuer abgezogen werden (sofern das gleich funktioniert wie in der Schweiz).
Aber andere Länder, andere Gesetze, da musst du dich unbedingt vorher schlau machen.

Kleine Anmerkung, seit ca. 5 Jahren ist es nicht mehr 100’000 in der Schweiz, sondern „weltweit“ welche die ausländischen Unternehmungen verpflichtet in der CH eine MWST-Nr. zu lösen.
Habe ich auch gerade nachlesen müssen:

Obligatorische Steuerpflicht

Ausländische Unternehmen in der Schweiz werden aufgrund der seit dem 1. Januar 2018 geltenden Gesetzesanpassung ab der ersten im Inland erbrachten Leistung obligatorisch MWST-pflichtig, wenn der weltweite steuerbare Umsatz 100’000 Franken oder mehr beträgt. Für nicht gewinnstrebige, ehrenamtlich geführte Sport- und Kulturvereine oder gemeinnützige Institutionen liegt die Umsatzgrenze bei 150’000 Franken.

Danke für die Ergänzung. Im Gesetz fand ich jetzt auf die schnelle nichts, aber bei der ESTV ist es tatsächlich so publiziert wie von Ihnen dargelegt, Herr Keck.
Insofern ist es in diesem Thema aber höchstens für den Dropship-Lieferanten und nicht für den Fragesteller interessant, da der Fragesteller ja ein ausländisches Unternehmen in Deutschland wäre.
Meine Aussage sollte also eher lauten, es sollte vor einer Expansion nach Deutschland die dortigen MWST-Gesetze abgeklärt werden.

Für die Schweiz ist die Situation als Exporteur mit Sitz in der CH relativ einfach. Man bezahlt MWST für die in der Schweiz verkauften Produkte, die Vorsteuer lässt sich meines Wissens aber auch für exportierte Waren abziehen, da man im Destinationsland (hier DE) vermutlich Einfuhrsteuer zahlt und sich dann eben die Fragen nach der ausländischen MWST-Pflicht stellen.

Ich möchte gerne wissen, wie das in Europa funktioniert, wenn man dort als CH Firma tätig wird.

Ich wurde fündig, zwar etwas Allgemein:

10.3 Grenzüberschreitende Warenlieferungen
„ CH: hier kommt es grundsätzlich nicht auf die vereinbarten Transportbedingungen an:
† Grundsatz: Einfuhr ist vom letzten Abnehmer durchzuführen. Dieser hat allfälligen Einfuhrzoll und die
Einfuhrsteuer zu entrichten und kann letztere als Vorsteuer geltend machen
† Bei Vorliegen einer Unterstellungserklärung bei einem der Lieferanten in der Kette, hat dieser als Bei Vorliegen einer Unterstellungserklärung bei einem der Lieferanten in der Kette, hat dieser als
Importeur aufzutreten und alle nachfolgenden Lieferungen sind als Inlandlieferungen mit MWST
abzurechnen
„ EU: Lieferungen „verzollt und versteuert“ (Incoterm DDP) können eine mehrwertsteuerliche
Registrierungspflicht im Bestimmungsland zeitigen (zu vermeiden). Registrierungspflicht im Bestimmungsland zeitigen (zu vermeiden).
† Anders als in der CH kann jedoch für jede einzelne Lieferung entschieden werden, ob eine
Verzollung durch einen der Lieferanten in der Kette gewollt ist. Alle weiteren Lieferungen in der Kette
nach der Verzollung sind mit lokaler MWST des Bestimmungslandes abzurechnen
† Bei Warenlieferungen innerhalb der EU (sog innergemeinschaftliche Lieferungen) muss der Lieferant Bei Warenlieferungen innerhalb der EU (sog. innergemeinschaftliche Lieferungen) muss der Lieferant
nachweisen, dass die Waren tatsächlich das Abgangsland verlassen haben
† Nachweis ist (da keine Zollgrenzen) zu erbringen, durch:
… Z.B. vom Empfänger abgezeichneten CMR Frachtbrief
… Bestätigg p g g g ung des Empfängers über den Erhalt der Waregenügt nicht
… Schwierigkeiten bei Incoterms Ab Werk (EXW) oder Frei LKW (FCA), da Transport in der Hand des Abnehmers liegt

s. S. 82 PDF

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