Ordnungsgemässes Kassenbuch

Wie führt man ein Ordnungsgemässes Kassenbuch / Kassensturz damit es von der Eidgenössischen Steuerverwaltung anerkannt wird?
Ist eine Excel Auflistung nicht anerkannt?

Wichtig beim Kassenbuch ist, dass die darin aufgelisteten Belege vollständig vorhanden und inkl. aller notwendiger Angaben (z.B. MWST, Datum, Betrag, …) korrekt zusammengezählt werden. In welcher Form, ob Excel oder von Hand ist nicht relevant. Die Buchungsvorfälle müssen transparent nachvollzogen werden. Ich rate Dir, alle im Kassenbuch aufgelisteten Belege zu archivieren.

Guten Tag

Sehr interessantes Thema

Ich beziehe.mich.auf folgende Quelle:

http://www.dptreuhand.ch/wp-content/uploads/2014/03/Kassabuchfuehrung-aus-steuerlicher-Sicht.doc

Ein Punkt wie z.B. Bei bargeldintensivem Geschäftsverkehr ist die chronologische und zeitnahe (tagfertige) Führung eines Kassabuches unerlässlich. Die erst nachträgliche Erstellung des Kassabuches und der Buchhaltung vermag diesen Anforderungen nicht zu genügen (VGr 19.8.1992 in ZStP 1993 S. 57).

Ist diese Voraussetzung mit einer einfachen Exel-Liste erfüllt? Die nachträgliche Anpassung kann ja jederzeit in Excel erfolgen. Was konkret bedeutet bargeldintensiv gibt es hierzu ein Richtwert (in CHF)?

Besten Dank

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