Parkhausgebühren wo verbuchen?

Hallo Buchhaltungs-Forum-Community :wave:

Wir sind uns nicht sicher wo wir die „Parkhausgebühren“ verbuchen sollen. Dazu kommen uns ad hoc zwei Varianten in den Sinn:

Entweder bei „Werbeaufwand“ über das Kto. 6640 (Reisespesen) oder unter „Fahrzeug- und Transportaufwand“ über ein neues Konto bsp. 6230.

Was würdet ihr vorschlagen? :cowboy_hat_face:

Danke für einen kompetenten Rat & allerseits ein schönes Weekend! :100:

Beste Grüsse KeinPlan

ich würde das bei Miete buchen, zBsp. 6010

Hallo Michel.keck, wieder mal :wave:

Unter Kto. 6010 haben wir „Eigenmieten Geschäftsräume“

Danke trotzdem für deine Antwort :sweat_smile:

Hallo KeinPlan

Ich buche diese Aufwände über das Reisespesen-Konto. Kosten für Parkplätze würde ich nur über die Mietaufwände buchen, wenn die Parkplätze gemietet werden.

Liebe Grüsse

Hallo mysa :wave:

Danke ebenfalls für deine Antwort.

Wir werden es somit über Kto. 6640 (Reisespesen) buchen. Es handelt sich ja um extern angefallene Parkhausgebühren. Deine Aussage betreffend Mietaufwänden für gemietete Parkplätze leuchtet uns ein.

Beste Grüsse :smiley: