Passive Rechnungsabgrenzungen

Unser Unternehmen hat begonnen, einen jährlichen Bonus basierend auf dem Jahresabschlussergebnis anzubieten, der nach Abschluss der Prüfung ausgezahlt wird. Seit Anfang 2024 buche ich eine festgelegte prozentuale Rückstellung (wie vereinbart) unseres monatlichen Gewinns auf das Bonusaufwandskonto, aber ich habe die damit verbundenen Sozialversicherungsabgaben nicht berücksichtigt. Sollte ich diese Abgaben ebenfalls buchen?

Dieser Bonus wird voraussichtlich im Mai 2025 ausgezahlt, die Sozialversicherungsabgaben werden am Ende 2025 bei der Ausgleichskasse gemeldet und wahrscheinlich 2026 bezahlt.

Vielen Dank.

Ja, sollten Sie ebenso buchen. Es geht nicht darum, wann die Zahlung der Soz.vers. auf den Bonus erfolgt, sondern gemäss den Grundsätzen einer ordnungsmässigen Buchführung geht es darum, die Aufwände in sachlicher und zeitlicher Hinsicht konsequent der richtigen Periode zu zuschreiben. Da gehört der dazugehörige Sozialversicherugnsaufwand betreffend Bonus 2024 ins 2024.