ML: 7000.- x 12 = Jahreslohn. So weit so gut.
SL: Ich muss eine Mutation vornehmen. Laut PK muss ich den erwarteten Jahreslohn angeben. In dem Falle wäre dies 12000. Sprich, unter der Eintrittsschwelle. Da der MA aber schon 10 x 7000 verdient hat, ist er bereits über der Schwelle. Somit könnte man die 1000 im November und Dezember auch zum Jahreslohn dazurechnen. Oder wie geht das?
Dazu stellt sich die Frage, ob der „Jahreslohn“ Jahresübergreifend gedacht ischt oder sich auf das Kalenderjahr bezieht.
Der Jahreslohn ist immer auf das Kalenderjahr bezogen, es gibt sogar Versicherungen (Vita hatte ich gerade ein Fall) die von Monat zu Monat schauen. Ruf bei der Pensionskasse an und Frag nach, ist schneller.
Grundsätzlich kannst du BVG-Prämien nicht selbst berechnen (bis auf einige Ausnahmen). Melde die Lohnänderung resp. der geplante Lohn für den Mitarbeiter der Pensionskasse und dann wird dir der entsprechende Abzug mitgeteilt.