Personalkosten..../ Nicht bezahlte Sozialkosten

Hallo Zusammen
Ich betreue eine neue GmbH, die Mitte Jahr gegründet wurde. Seither haben die einen Umsatz von rund 2,5 Millionen.
Die Kosten vom. Personal (Lonaufwand) belaufen sich gegen 35‘000. ich habe bereits hingewiesen, dass mir das unrealistisch erscheint. Es wurde zur Kenntnis genommen, geändert wurde nichts. Was muss ich tun? Das Mandat zurück ziehen?
Ich weiss auch, dass der Ausgleichskasse nichts bezahlt wurde und immer wieder Leute im Stundenohn arbeiten, die aber nicht in der Ausgleichskasse gemeldet sind.
Was ich nicht will, ist , weil ich weiss, dass etwas nicht richtig läuft, ich ein Strafverfahren am Hals habe…
Danke für eine Antwort…

Hallo Steven

Die Umsätze an und für sich sind ja nicht wirklich problematisch, wenn der Kunde z.B. mit Luxusyachten handelt. Für einen Gastrobetrieb möglicherweise schon.

Kläre für Dich, was „Betreuung“ ggü. Deinem Kunden bedeutet. Bist Du völlig unverhofft zum Finanzintermediär geworden und befürchtest Geldwäscherei, dann lies als Einstieg Das Wichtigste zum rev. Geldwäschereigesetz, ziehe Deine Konsequenzen und mach nötigenfalls Meldung an die zuständigen Stellen.

Bist Du hingegen „nur“ Buchhalter, dann bleibt Dir nichts anderes übrig, als Deine Befürchtungen ggü dem Kunden schriftlich zu äussern, den Kunden über die Konsequenzen seines Tuns aufzuklären und Deine Aufklärung ggü der GmbH ausführlich zu dokumentieren. Manchmal hilft neben strafrechtlicher auch ein Hinweis auf steuerliche Konsequenzen…

Als Buchhalter kannst Du nur verarbeiten, was der Kunde liefert. So sieht es z.B. auch die ESTV bezüglich MWST-Vertretung:

Führen Vertreter der Steuerpflichtigen einen Auftrag gemäss den von der steuerpflichtigen Person zur Verfügung gestellten Informationen aus, können sie im Bereich der MWST nicht strafrechtlich verfolgt werden, ausser wenn sie selbst eine Widerhandlung begangen haben oder als Anstifter oder Gehilfe am Delikt teilgenommen haben. Die Vertreter haften zudem nur dann solidarisch für die hinterzogene Steuer, wenn sie vorsätzlich eine Widerhandlung begangen oder als Anstifter bzw. Gehilfe teilgenommen haben.

Beteiligung an einem Strafverfahren kann man trotzdem nie ganz ausschliessen. Deshalb m.M. wenn das Bauchgefühl überhaupt nicht stimmt: Weg damit.

Gruss Bruno

Du kannst nur damit arbeiten, was du vom Kunden bekommst. Fehlen Unterlagen weiss der Buchhalter das im Normalfall gar nicht.
Ausnahme bei dir hier:
Wenn die Zahlungen an die Ausgleichskasse nicht mit der gelieferten Lohnsumme übereinstimmen oder du weisst, dass gar nichts einbezahlt wurde.
Ich würde den Kunden schriftlich darauf hinweisen, was du für „nicht koscher“ hälst. Sollte die Firma dann irgendwann Probleme wegen nicht bezahlter Sozialbeiträge bekommen, hast du wenigstens schriftlich, dass du darauf hingewiesen hast.