Hallo zusammen
Ist es rein rechtlich gesehen erlaubt, eine Personengesellschaft (Einzelfirma, Kollektivgesellschaft oder Kommanditgesellschaft) ruhen zu lassen, eventuell auch über mehrere Jahre, wenn diese Firmen im Nebenerwerb geführt werden und durch Zeitmangel keine Aufträge generiert werden? Da gewisse Ausgaben weiterhin da sind (Laufende Kosten für z.B. Telefon, Homepage, Versicherungen, usw.), würde ein Verlust erfolgen, der ja bei einer Einzelfirma mit dem restlichen Lohn verrechnet werden kann, und bei der Kollektiv-/Kommanditgesellschaft über das Kapital. Rein theoretisch könnten die Ausgaben auch einfach privat bezahlt werden, nicht in der Buchhaltung aufgeführt werden und somit die Firmen 0 Einnahmen und 0 Ausgaben haben.
Wie sieht die rechtliche Situation aus?
Wenn wir davon ausgehen, dass die Geschäftsauslagen weiterhin in die Buchhaltung fliessen, würde bei einer Einzelfirma die Steuerlast der Privatoperson dadurch sinken (sozusagen zusätzliche Abzüge für den Lohn aus unselbstständiger Arbeit). Wenn dies mal in einem Jahr passiert, ist dies sicher kein Problem und kann nachgewiesen werden. Aber über mehrere Jahre wird doch die Steuerverwaltung behaupten, dass man mit dieser ruhenden Einzelfirma bewusst über die Verluste die Steuerlast senkt? Oder sogar von einer Liebhaberei sprechen.
Bei einer Kollektiv-/Kommanditgesellschaft muss der Verlust ja über das Kapital aufgenommen werden. Somit privat keine Senkung der Steuerlast, aber irgendwann wäre das Kapital aufgebraucht und somit die Firma nicht mehr zahlungsfähig für weitere laufende Ausgaben und so gesehen zahlungsunfähig bzw. Konkurs. Der Gesellschafter kann natürlich privat Geld nachschiessen, um dies zu decken.
Wie sieht es mit der MwSt. aus?* Akzeptiert das ESTV, wenn man sich für die MWSt.-Pflicht anmeldet, und dann alle drei Monate 0 Fr. angibt über einen längeren Zeitraum? Wird dann das Unternehmen aus der MWSt.-Pflicht abgemeldet (auch wenn diese ja freiwillig beibehalten werden dürfte)?
SVA weiss ich von einem Bekannten, dass dies akzeptiert wird im nebenberuflichen Fall, solange dies nicht über mehrere Jahre geht. Nach circa 2 vollen Geschäftsjahren mit Meldung von 0 Fr. wird die Person aber angeschrieben und abgemeldet (und kann sich aber auch wieder anmelden, sobald wieder etwas abzurechnen ist).
Bevor dies jemand als Einwand bringt: Klar wird niemand über längere Zeit z.B. eine Berufshaftpflicht, Unfallversicherung oder Hostinggebühren für die Homepage aus der eigenen Tasche bezahlen, wenn er ja sowieso keine Einnahmen über Aufträge generiert. Er verliert so ja nur Geld. Die Fragestellung ist eher darauf hin zielend, wenn jemand nebenberuflich Dienstleistungen anbieten möchte, dies aber nur je nach privatem Zeitbedarf neben der unselbstständigen Arbeit und durch private Umstände über mehr als 12 Monate keine Zeit dazu hat. Da er längerfristig dies jedoch immer wieder machen wird und auch längerfristig die Einnahmen deutlich grösser sind als die Ausgaben, möchte er die Firmen behalten.
Danke und Gruss
Justin