Kurze Frage: Bei uns können die Mitarbeiter Ihre Post im Geschäft aufgeben und zahlen dafür das Porto. Muss ich das jetzt mit MWST buchen? Wenn ich Briefmarken bei der Post kaufe, zahle ich doch auch keine MWST.
Und wie ist das bei Kopien (für privat) die der Mitarbeiter bei uns macht? Auch dafür bezahlt der Mitarbeiter einen kleinen Kostenanteil. Meiner Meinung nach müsste ich da doch MWST verbuchen, oder?
Die Weiterverrechnung von Kopien, Büromaterial etc. ist MWSt-pflichtig.
Die Weiterverrechnung von Briefmarken oder Frankaturmarken ist gem.Art. 21 Abs. 2 Ziff. 22 MWSTG von der Steuer ausgenommen,wenn sie zum aufgedruckten Wert erfolgt. Wird hingegen ein höherer Preis verlangt, ist das gesamte Entgelt steuerbar.
Hallo Erbsenzähler
Du schreibst:
„Wenn ich Briefmarken bei der Post kaufe, zahle ich doch auch keine MWST?“
Dem ist nicht so. Der Preis der Marke ist inkl. MwSt.
Siehst du auf der HP.
Alle Preise inkl. MWST.
Freundliche Grüsse
klapu
Der Vermerk inkl. MWST auf der Homepage der Post (post.ch) betrifft alle Artikel mit Ausnahme der frankaturgültigen Wertzeichen, Autovignette, Gutscheine sowie Lieferungen ins Ausland,
Ja, für Sendungen die auf der Post aufgegeben weden und eine Quittung bekommt, hast du recht, diese werden inkl. MWST ausgewiesen. Wenn man aber Briefmarken kauft, sollten diese ohne MWSt sein.
Die “inkl. MWSt”-Angabe auf der von dir genannten Homepage bezieht sich auf die Beförderungsleistung der Post, d.h. wenn man eine Sendung aufgibt. Kauft man hingegen lediglich Briefmarken am Postschalter, dann steht auf der Postquittung nichts von „inkl. MWST“.
Nachfolgend findest du die Kopie einer Postquittung für den Kauf von Briefmarken. Wie du selber sehen kannst, wir da keine MWST ausgewiesen.
Noch einen allgemeinen Hinweis zur Info:
Briefpostsendungen bis 50 Gramm wären eigentlich von der Steuer ausgenommen (Art. 21 Abs. 2 Ziff. 1 MWSTG). Indem die Schweizerische Post trotzdem die MWST auf der Quittung für solche Beförderungsleistungen ausweist, optiert sie für diese Umsätze (freiwillige Versteuerung gemäss Art. 22 Abs. 1 MWSTG).
Hallo Salvi
Herzlichen Dank für deine ausführliche Information. Ich habe die MwSt bei eingeschriebenen Briefen gesehen und gemäss HP angenommen, das sei auch bei gekauften Marken so. Das muss ich in meiner Buha ändern.
Freundliche Grüsse
Klapu