Praktikanten ohne AHV-Abzüge erfassen

Guten Tag

Mein Sohn macht bei mir in der Firma ein Praktikum. Seinen Praktikumslohn möchte ich über die Lohnbuchhaltung Run my Accounts abrechnen, so wie die anderen Löhne auch.

Wie ich gerade vom SVA Zürich erfahren habe, muss mein Sohn dieses Jahr noch keine AHV, ALV … etc. bezahlen, sondern erst ab 1.1.2016. Der NBUV- und KTG-Abzug hingegen wäre korrekt, da er in die Versicherung aufgenommen wird. Was muss ich machen damit bei ihm in der Abrechnung keine AHV, ALV – Abzüge gerechnet werden?

Vielen Dank und Grüsse
Andreas Suhr

Sehr geehrter Herr Suhr

Besten Dank für Ihre Anfrage. Derzeit unterstützt unsere Excel-Lohn-Buchhaltung keine nicht AHV-pflichtige Lohnabrechnungen. Das gilt sowohl für Pensionäre wie auch für Mitarbeiter, für welche noch keine AHV abgerechnet werden kann. Das wäre eine sehr komplexe Funktion im Excel, an die wir uns bis jetzt noch nicht heran gewagt haben.

Ich empfehle Ihnen, für Ihren Sohn eine separate Aufstellung zu machen und den Nettolohn mit den für Ihn relevanten Abzügen (z.B. Betriebsunfall) zu berechnen.

Freundliche Grüsse
Thomas Brändle

Ist die KTG demnach auch alles oder nichts (für alle AN)?

Und man muss demnach – neben der händischen Lohnabrechnung ohne AHV/KTG – auch noch einen zweiten Buchungsbeleg für den betreffenden Monat händisch erstellen?

Ihre Frage betreffend “KTG alles oder nichts für alle AN” verstehe ich nicht ganz.

Geht es darum, ob man den KTG-Abzug unterschiedlich bei jedem Mitarbeiter handhaben kann?

Gemeint ist, dass es Mitarbeiter ohne AHV/KTG geben kann. Aber ich glaube nun gesehen zu haben, dass man den Punkt bezüglich KTG über die Mindestlohnsumme konfigurieren kann.