Momentan habe ich eine Praktikantin, die im Herbst eine Lehre beginnt, die via IV gezahlt wird. Was muss ich beachten, wenn ich ihr vorher ein „Taschengeld“ (CHF 200-300 p.M.) auszahlen will. Kann ich das als Einzelunternehmer einfach als übriger Personalaufwand einbuchen? Oder was muss ich beachten?
Merci für Eure Hilfe!
Es gibt einen sogenannten „geringfügigen Lohn“ auf dem keine Sozialversicherungsbeiträge bezahlt werden müssen, sofern der Betrag nicht überschritten wird.
Das Thema ist relativ speziell, wenn du dich da genauer informierst in welchem Umständen das möglich ist, kannst du das Taschengeld mit relativ wenig Aufwand verbuchen und auszahlen. In diesem PDF der AHV/IV ist von Beträgen bis maximal 2300 Franken pro Jahr die Rede, in welchem Rahmen das möglich sein soll.
Solche geringfügigen Einkommen würde man dann ganz normal als Lohn verbuchen (vermutlich müsste dafür auch ein Lohnausweis einmal jährlich her, da bin ich aber auch unsicher) nur eben ohne den Aufwand für die Sozialversicherungen. Und wenn die Lehre beginnt, die via IV finanziert wird, sollte das „Taschengeld“ ja enden nicht? Sonst müsstest du das vermutlich noch mit der IV abklären, wie es dann weitergehen soll, sobald diese etwas bezahlen.