Privat leasing in die Firma

Guten Abend zusammen.
Mich würde es mal interessieren ob es möglich ist einen privaten Leasingvertrag in die Firma zu bringen (nur Buchhaltung da umschreiben nicht möglich ist) und die Umsatzsteuer gelten zu machen.
Vertrag läuft auf den Namen des Geschäftsführers einer OHG.

Würde mich freuen wenn mir jemand helfen könnte.

Dankeschön

Hallo Rainer

Was immer eine OHG ist - meine Antwort gilt für in der Schweiz ansässige Firmen. Und zwar Jein.

In einer Einzelfirma geht das problemlos, bei juristischen Personen muss alles auf die jeweilige Firma laufen.
Das ist das, was ich dazu weiss.

Gruess Hanspeter

Leasingverträge können ohne weiteres umgeschrieben werden. Wir haben das auch so gemacht. Je nach Leasinggesellschaft kommt eine kleine Gebühr dazu. Eine OHG ist eine offene Handelsgesellschaft, welche es jedoch in der Schweiz so nicht gibt. Diese Gesellschaftsform gibt es in Deutschland. Somit ist es nicht Gegenstand des Schweizer Rechts. Damit jedoch die Umsatzsteuer geltend gemacht werden darf muss man auf die Steuerpflicht achten. Wenn man vor dem Abschluss Steuerpflichtig war kann der gesamte Betrag geltend gemacht werden. Einen Teil als Einlageentsteuerung und zukünftig die normalen Vorsteuern.

Guten Tag zusammen,

Wie ist das wenn das Auto privat geleast wurde und auch privat genutzt wird.
Kann die Leasingrate bei den Kosten in der Einzelfrima geltend gemaht werden und abgezogen werden?
(Sollte ja eignetlich gehen) - aber in welchen umfang?
Da das auto ja auch privat verwendet wird (mehrheitlich)
Kann man dann einen Anteil z.b. 30% oder 50% der Leasing / Verischerungkosten unter den Kosten in der Einzelfirma verbuchen?

Vielen Dank im Voraus

Hallo Raphael

Der Gesetzgeber ist da eindeutig.
“Wird ein Fahrzeug mehrheitlich privat verwendet, so ist es dem Privatvermögen zuzuschlagen”. Umgekehrt, wenn es mehrheitlich geschäftlich genutzt wird.

In Deine Fall gibt es nur eine vernünftige Lösung: Du führst ein Fahrtenbuch und schlägst der Firma von allen Autokosten den geschäftlichen Prozentanteil zu.

Oder Du ziehst aus dem Fahrtenbuch die geschäftlichen Kilometer und verrechnest die der Firma mit 0.75 (TCS) pro Kilometer, womit dann alles abgegolten ist.

Gruess Hanspeter