Privat Strassenverkehrsamt von Angestellte zahlen

Hallo liebe Buchhalter,-/Innen

Mit einem Angestellten wurde vereinbart, dass das Unternehmen die Rechnung vom Strassenverkehrsamt für sein privates Auto übernimmt.

Meine Frage nun:
Die Rechnung lautet auf den Angestellten, was ja korrekt ist, weil es sich um sein privates Fahrzeug handelt. Buchhalterisch jedoch nicht korrekt, wenn er uns einfach die Rechnung zum zahlen gibt, da die Rechnung auf das Unternehmen lauten müsste.

Was wäre die beste und korrekteste Lösung hier? Der Angestellte zahlt die Rechnung privat und wir überweisen ihm das Geld über seinen Lohn? Insbesondere geht es mir hier darum wegen der AHV, IV etc… Gehört es dann zum maßgebenden Lohn?

Gerne würde ich mich über eine Antwort von euch freuen.

Liebe Grüsse
Buchhaltung1

Hi

Wenn du zum Zeitpunkt der Verbuchung nachweisen kannst, dass der Mitarbeiter im Unternehmen angestellt war, sehe ich kein Problem. Das gilt ja auch für Hotelrechnungen, welche via Spesen abgerechnet werden. Dort passiert es ja auch oft, dass die Adresse des Mitarbeiters auf der Rechnung erscheint.

Bezüglich dem Lohn bin ich mir nicht sicher.
Entweder ihr deklariert es als Spesenersatz (wenn dem auch so ist und das so erklärt werden kann), dann ist es eh kein Thema.
Ansonsten würde ich dies als Geschenk ansehen, bei welchem ein Limit von CHF 500 gilt.

Liebe Grüsse
Sylvia

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Es wird dem Mitarbeiter auf seinem Lohnausweis ein Privatanteil Auto aufgerechnet. Dies ist dann Teil des AHV-pflichtigen Lohns. Der Privatanteil Auto berechnet man mit 0.8% des Kaufpreises (nicht Neiupreis) des Autos monatlich, oder 9.6% jährlich. Wenn die 0.8% unter 150.- CHF sind, so rechnet man den Minimalteil von 150.- CHF a.
Grundlohn 7000.00
Privatanteil Fahrzeug 150.00
Bruttolohn (AHV pflichtig) 7150.00
dann folgen die Abzüge usw.
Achtung! Am Schluss vor der Auszahlung die 150.- wieder abziehen, sonst bezahlt man die neben der Naturalleistung eines Fahrzeuges auch nochmals aus.

Und wie schon von “swasilev” erwähnt, lege eine Vereinbarung bezüglich der Kostenübernahme durch die Firma bei, dann gibt es keine Probleme mit dem Namen auf der Versicherungsrechnung.

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