Hallo liebe Buchhalter,-/Innen
Mit einem Angestellten wurde vereinbart, dass das Unternehmen die Rechnung vom Strassenverkehrsamt für sein privates Auto übernimmt.
Meine Frage nun:
Die Rechnung lautet auf den Angestellten, was ja korrekt ist, weil es sich um sein privates Fahrzeug handelt. Buchhalterisch jedoch nicht korrekt, wenn er uns einfach die Rechnung zum zahlen gibt, da die Rechnung auf das Unternehmen lauten müsste.
Was wäre die beste und korrekteste Lösung hier? Der Angestellte zahlt die Rechnung privat und wir überweisen ihm das Geld über seinen Lohn? Insbesondere geht es mir hier darum wegen der AHV, IV etc… Gehört es dann zum maßgebenden Lohn?
Gerne würde ich mich über eine Antwort von euch freuen.
Liebe Grüsse
Buchhaltung1