Salvi hat im August 2020 bestätigt, dass der Privatanteil Fahrzeug eines Gesellschafters einer GmbH direkt dem Kontokorrent belastet werden darf. Dabei muss nur die MWST abgerechnet werden. Die Sozialversicherung muss nicht abgerechnet werden und der Betrag des Privatanteils muss nicht auf dem Lohnausweis deklariert werden. Stimmt das immer noch?
gilt als bezahlt, denn der Eigentümer hat ja nun eine Schuld bei der Gesellschaft.
also JA
Vielen herzlichen Dank für die rasche Antwort.