Privatanteil Fahrzeugspesen

Ich bitte um Nachsicht, denn ich sehe, dass schon einiges zu diesem Thema gefragt und beantwortet wurde. Dennoch; Ich finde keine perfekte Antwort auf meine Fragen.

WAS ICH VERSTANDEN HABE
ist, wie man im Normalfall (und pauschal) den Privatanteil an den Fahrzeugspesen berechnen kann. 0.8% vom Kaufpreis (ohne MWSt) pro Mt. oder 9.6% vom Kaufpreis (ohne MWSt) pro Jahr. Soweit so gut. Aber nun fängt mein Gehirn bereits an zu rauchen. Denn:

WAS ICH NICHT VERSTANDEN HABE
es gibt im Zusammenhang mit dem Privatanteil Fahrzeugspesen doch verschiedene Blickwinkel, verschiedene “Anspruchsgruppen”, so:

a) Die kantonale oder eidg. Steuerverwaltung
Hier ist wohl wichtig, dass der Erfolg (Gewinn oder Verlust) um den Privatanteil erhöht wird, damit die Ertragssteuer richtig bemessen werden kann.

b) Die eidg. Steuerverwaltung, Hauptabteilung MWST
Hier ist wohl wichtig, dass auch den Privatanteil keine Vorsteuern geltend gemacht werden. Erfordert bestimmt eine Vorsteuerkürzung bei Firmen, welche effektiv abrechnen. Aber was ist mit Firmen, welche zum Saldosteuersatz abrechnen?

c) Die AHV und anderen Sozialversicherungen
Hier habe ich vermutlich begriffen, dass der Privatanteil nicht nur zum steuerbaren Einkommen zählt, sondern auch AHV-pflichtig ist.

d) Der Steuerpflichtige
Wo um Himmelswillen findet der Steuerpflichtige Beispiele wie alles in den verschiedenen Varianten korrekt zu verbuchen ist?

Ich bin momentan an der Bearbeitung einer Buchhaltung meines Freundes. Es geht um das Geschäftsjahr 2019. Auf seinen Lohnabrechnungen 2019 finde ich keinerlei Abzüge für seine Privatanteile am Fahrzeug. Bestimmt ist gegenüber der AHV auch alles schon deklariert und “unter Dach und Fach”.

Ich frage mich, was für Buchungen ich im Normalfall (wenn alles korrekt abläuft) machen müsste und was für Buchungen ich jetzt (wo die Privatanteile nicht über die Lohnbuchhaltung erfasst wurden) noch machen kann.

Sorry, ich habe den Überblick verloren.
Hoffe, dass mir jemand helfen kann.

Liebe Grüsse
Thomas 1

Hoi Thomas

Grundsätzlich bist Du auf der Spur. MwSt-Saldosatz: Nix MwSt auf dem Fahrzeuganteil, hast ja auch keine Vorsteuern abziehen können.

Ansonsten eben einfach buchen -der Privatanteil ist ein Ertrag und als solcher zu verbuchen.
Für vdie AHV musst Du den Bezug lediglich auf dem Lohnausweis angeben.
Das ist das, was ich dazu weiss.

Gruess Hanspeter

Hoi Thomas

Wie bereits erklärt:
-Privatanteil ist ein Ertrag. Meinstens Konto 6270 “Privatanteil Fahrzeug”. Die Buchhung kommt eigentlich aus der Lohnbuchhaltung;
-Es ist AHV-pflichtiger Lohnanteil
-auch nach Saldosatzmethode (SSS) ist der Privatanteilauto MwSt-pflichtig. Wenn z.B. Privatanteil = CHF 150 -> dann 150 x 5.9% SSS = CHF 8.85 MwST … ich habe es vor einem Monat schriftlich durch einen Sachbearbeiter der MwST-Abteilung in Bern bestätigt bekommen…daher ist die Quelle zimlich sicher.

Beste Grüsse
Mariela