Guten Tag Zusammen
Ich führe die Buchhaltung meines Onkels. Er ist Selbständigerwerbend im Bereich Reinigungsunterhalt. Zudem verfügt er über keine Angestellten. Ich habe dabei Fragen zu einem allfälligen Privatanteil:
In den Geschäftsräumlichkeiten verfügt er über kein Büro. Es ist hauptsächlich ein Lagerhaus zur Lagerungen verschiedener Materialien, da er hauptsächlich auswärts unterwegs ist. Die Terminvereinbarungen mit Kunden und die ganze Administration führt er von zu Hause aus.
Kann ich in der Buchhaltung einen Privatanteil für das Büro zu Hause dem Geschäftsaufwand belasten und via Geschäftsaufwand an das Privatkonto buchen? Oder muss ein solcher Abzug in der Steuererklärung gegenüber dem Steueramt geltend gemacht werden?
Wenn ja, wie hoch kann der Privatanteil sein? Gibt es da eine spezielle Berechnungsmethode? Ich muss noch erwähnen, dass mein Onkel in Schaffhausen lebt und arbeitet.
Ich weiss nur, dass man zum Beispiel bei einer GmbH/AG einen solchen Privatanteil belasten kann und somit steuerlich absetzen. Nur ist meine Frage, ob dass bei Selbsgändigerwerbenden auch möglich ist.
Vielen Dank für eure Hilfe.